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Melanie Bernstein
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Frage von Sebastian J. •

Bitte um Stellungnahme zu der Verschlechterung der ambulanten Psychotherapie? Wie kann die Versorgung von psychisch kranker Menschen in der gesetzlichen KV unter den Umständen sichergestellt werden?

Als Psychologischer Psychotherapeut im ländlichen Raum bin ich zutiefst besorgt über die Entwicklung in der ambulanten Psychotherapie. Zum 01.04.2026 sind Kürzungen um 4,5 % der Honorare für niedergelassene Therapeuten beschlossen worden. Weitere Einschnitte sollen jetzt umgesetzt werden. PsychotherapeutInnen verdienen heute schon deutlich weniger als jede andere Fachärzte-Gruppe und es ist empirisch gut belegt, dass Kürzungen in der ambulanten Psychotherapie zu hohen Folgekosten in der stationären Versorgung und zu längeren Krankschreibungen bei unseren PatientInnen führen. Schon jetzt stehen über 100 Personen auf meiner Warteliste. Aufgrund dieser Entwicklungen bin ich gezwungen mehr auf Privatzahler und Privatversicherte umschwenken um meine Praxis wirtschaftlich zu betreiben. Für meine Praxis persönlich bedeutet dies, dass wir unsere Sprechstundenhilfen entlassen müssen und insgesamt deutlich weniger Therapieplätze für kassenärztlich Versicherte anbieten zu können.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Frage und die eindrückliche Schilderung Ihrer Situation in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum.

Die von Ihnen beschriebenen Entwicklungen – steigende Nachfrage, lange Wartezeiten und wirtschaftlicher Druck auf Praxen – sind uns aus vielen Regionen bekannt und geben Anlass zur Sorge. Eine verlässliche und bedarfsgerechte Versorgung psychisch erkrankter Menschen muss auch künftig gewährleistet sein.

Zur Einordnung: Die konkrete Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht direkt durch die Politik festgelegt, sondern im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung, insbesondere zwischen der Kassenärztliche Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss. Grundlage der aktuellen Entscheidung ist eine gesetzlich vorgesehene Überprüfung anhand von Kostendaten, insbesondere des Statistischen Bundesamtes.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. März 2026 eine Absenkung der Vergütung um 4,5 Prozent beschlossen, gegen die Stimmen der ärztlichen Seite. Gleichzeitig wurden Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten deutlich angehoben, sodass sich die Auswirkungen differenziert darstellen. Unabhängig davon ist nachvollziehbar, dass viele Praxen die Entscheidung als belastend empfinden.

Für uns ist entscheidend: Die ambulante psychotherapeutische Versorgung darf durch solche Entscheidungen nicht geschwächt werden. Gerade im ländlichen Raum braucht es verlässliche Rahmenbedingungen, damit ausreichend Therapieplätze zur Verfügung stehen und Fachkräfte im System bleiben.

Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Versorgung insgesamt zu stärken, etwa durch den Abbau von Bürokratie, eine bessere Steuerung von Patientenströmen sowie Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Auch die Frage möglicher Folgekosten bei einer Verschlechterung der ambulanten Versorgung muss in der politischen Bewertung stärker berücksichtigt werden.

Zugleich gilt: Die Politik respektiert die gesetzlich vorgesehene Rolle der Selbstverwaltung. Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Darüber hinaus steht der Rechtsweg offen.

Nochmals vielen Dank für Ihre Hinweise aus der Praxis.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Bernstein

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