Antwort 28.07.2026 von Maximilian Böltl CSU
Die Vorschläge betreffen das Bundes-IFG. In Bayern gilt bereits ein Auskunftsanspruch mit berechtigtem Interesse und notwendiger Interessenabwägung.

Tobias Koch
Die Vorschläge betreffen das Bundes-IFG. In Bayern gilt bereits ein Auskunftsanspruch mit berechtigtem Interesse und notwendiger Interessenabwägung.
Bayern setzt sich dafür ein, dass auf europäischer Ebene ein ausgewogener Vorschlag entsteht, der sowohl Kinder schützt als auch die digitale Privatsphäre wahrt
In Kirchheim jedenfalls sind wir aktuell aktiv, zwei Brachflächen zu aktivieren, um dort eine Mischung aus Wohnen und Arbeiten zu realisieren.