Die Grünen stehen ohne Einschränkung hinter dem Grundgesetz, einschließlich des Artikels 16, der das Asylrecht in Deutschland regelt. Der in Absatz 2 verankerte Grundsatz, dass das Asylrecht für Menschen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, eingeschränkt ist, wird von uns ebenso respektiert wie der Schutz politisch Verfolgter aus Absatz 1.
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