Würde es erneut um eine Aufhebung von § 219a StGB gehen: Wie würden Sie abstimmen?

Über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, sollte in einer aufgeklärten und gleichberechtigten Gesellschaft keine Straftat sein. Ich setze mich für die Streichung des §219a ein.
Weitere Fragen an Max Lucks

Ich versuche, durch Verhandlungen, Austausche, Reden und Social Media Druck auf die Bundesregierung auszuüben, die geplanten Kürzungen zu überdenken.

Mir ist es ein besonderes Anliegen, die fatale Lage dieser Menschen sichtbarer zu machen und zu zeigen, dass die Bundesregierung hier eine Verantwortung hat.

In meinem Instagram-Post habe ich drei verschiedene Fälle genannt. Der Fall des Zwillingsbruders ist ein anderer als der des 18-Jährigen. Der Familiennachzug von Geschwistern ist gemäß § 36 Abs. 2 AufenthG geregelt.

Transparenz ist mir ein wichtiges Anliegen. Das in der vergangenen Wahlperiode verabschiedete Lobbyregister sowie die genaue Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten im Zuge der Maskenaffäre sind dahingehend wichtige Schritte, die ich sehr begrüße.