(...) "Obwohl der Ausbau der Kleinkindbetreuung in die originäre verfassungsrechtlich geregelte Zuständigkeit der Länder fällt, hat der Bund den U3-Ausbau über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsfinanzierung“ allein bis 2014 mit 5,4 Milliarden Euro unterstützt. Zwischenzeitlich wurde das bestehende Sondervermögen nochmals auf eine Milliarde aufgestockt und aktuell um weitere 1,126 Milliarden Euro ausgeweitet, um auch Plätze für über dreijährige Kinder fördern zu können. (...)
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