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Antwort 15.07.2026 von Matthias Mieves SPD

Ja, selbstverständlich rate ich auch weiterhin zur Niederlassung mit Kassensitz

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Antwort 09.07.2026 von Matthias Mieves SPD

Wie die Richtlinien sowohl für Notfälle, als auch für die schwer psychisch kranken Versicherten gestaltet werden, obliegt vor allem dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) und ist teilweise bereits in den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung der Psychotherapeuten (KSVPsych) beschrieben.

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Antwort 08.07.2026 von Matthias Mieves SPD

Eine komplette Entbudgetierung aller Fälle - und damit die Beibehaltung der bisherigen Regelung - konnte in den Verhandlungen leider nicht erreicht werden

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Antwort 08.07.2026 von Matthias Mieves SPD

Für die ambulante Psychotherapie war bislang innerhalb dieses Reformpaketes vorgesehen, psychotherapeutische Leistungen künftig grundsätzlich wieder in die s. g. Budgetierung einzubeziehen und die bisherige gesetzliche Schutzregelung zur angemessenen Vergütung zu streichen.

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Antwort 08.07.2026 von Matthias Mieves SPD

Zum angesprochenen Themenkomplex habe ich auf dieser Plattform ganz aktuell eine Frage beantwortet. Gerne können Sie diese hier nachlesen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-mieves/fragen-antworten/wie-bewerten-den-heutigen-aenderungsantrag-fuer-das-gkv-beitragsstabilisierungsgesetz-den-anspruch-auf-eine

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Antwort 07.07.2026 von Matthias Mieves SPD

Das Wichtigste zuerst: Bei der geplanten Reform geht es nicht darum, die bestehenden Auskunftsansprüche von Bürgerinnen und Bürgern oder das Recht auf Informationszugang zu beschränken.