(...) Die Peene ist eine Bundeswasserstraße gemäß der Anlage 1 zum § 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStraG). (...) Der Hochwasserschutz an Gewässern ist laut Kompetenzordnung des Grundgesetzes eine Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern. (...)
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