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Matthias Lietz
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Frage von H.-Jürgen G. •

Frage an Matthias Lietz von H.-Jürgen G. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Lietz,

die derzeitigen Problematiken um die Veränderung oder Aufhebung des Status der Bundeswasserstrasse Peene durch den Bund lassen bereits jetzt erhebliche Probleme und Gefahren für Anlieger und Anliegergemeinden bzw. -stadte erkennen.
Das betrifft insbesondere lokale Maßnahmen für die keine gesetzlichen Regelungen bestehen.
Betroffen sind davon die strittigen Hochwasserschutzdeiche, Hochwasserschutzpolder, Meliorationsanlagen, Wasser- und Bodenverbandsgebühren, Überflutungen und Überstauungen zur Erreichung eines Nationalparks und Errichtung eines Naturparks, vom Kummerower See bis zum Peenestrom.

1. Welche gesetzlichen und höchstrichterlich (BT, BVerfG, BGH) festgestellten Pflichten hat der Bund bisher für und an der Peene wahrgenommen und finanziert?

2. Wie wurden dazu vom Bund die bisherigen ersatzlosen Beseitigungen und Vernichtungen der Hochwasserschutzdeiche und die der unmittelbar und und mit Meliorationsanlagen verbunden Hochwasserschutzpolder und daraus die bundeseigenen Wasserflächenerweiterungen und Veränderungen im EU-FFH-Gebiet und zum Naturpark durch die Landkreise OVP, Demmin, Vorpommern-Greifswald berücksichtigt?

3. Welche Pflichten hat der Bund gesetzlich an das Land M-V oder Ämter, Städte und Gemeinden abgegeben, abgetreten oder übergeben?

Vielen Dank für Ihre prüfbaren Bürgerinformationen.

Mit freundlichen Grüssen

H. - Jürgen Goetz
Betroffener von der Statusaufgabe

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Sehr geehrter Herr Goetz,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch am 06.07.2012.

Um Ihre detailierten Fragen zu den lokalen Maßnahmen ausführlich beantworten zu können, bemühe ich mich, um eine zeitnahe Auskunft vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Goetz,

nochmals vielen Dank für Ihre Anfrage über www.abgeordnetenwatch.de vom 06.07.2012.

Nach Rücksprache mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann, möchte ich Ihnen gerne auf Ihre Fragen antworten.

Die Peene ist eine Bundeswasserstraße gemäß der Anlage 1 zum § 1 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStraG). Dementsprechend obliegen dem Bund die sich aus dem Gesetz ergebenden Pflichten. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung beschränken sich diese Pflichten ausschließlich auf Maßnahmen mit Verkehrsbezug. Zu den Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gehören daher insbesondere der verkehrsbezogene Betrieb sowie die verkehrsbezogene Unterhaltung der Peene. Nebenher erfüllt der Bund die sich aus dem Eigentum ergebenden Pflichten.

Der Hochwasserschutz an Gewässern ist laut Kompetenzordnung des Grundgesetzes eine Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Eingriffe in Bauwerke zum Hochwasserschutz sind durch den Bund daher bislang nicht erfolgt. Entsprechende Eingriffe durch das Land sind der WSV nicht aufgelistet und müssten daher direkt beim Land erfragt werden.

Davon abgesehen hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung die ihr obliegenden Aufgaben an der Peene stets selbst wahrgenommen und keine Übertragung von Aufgaben an Dritte, das Land, Kommunen oder Gemeinden veranlasst.

Sehr geehrter Herr Goetz, ich hoffe, dass ich Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz