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Frage von Regina H. •

Frage an Matthias Lietz von Regina H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lietz,

in Landkreis Demmin und im neuen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt es offenbar kein geregeltes Vorgehen zur Umsetzung des SGB II durch die örtlichen Jobcenter.

Nach der BVerfG-Klage wurde ein Regelbedarfsermittlungsgesetz erlassen zur Anwendung ab Januar 2011. Der Jubel über 5 Euro mehr und das "Bildungspaket" wurde lange genug durch die Medien gehechelt. Geändert hat sich wenig, es wird nur anders definiert.

Ein Punkt ist jedoch bedeutsam und für die Hartz IV Empfänger kein Pappenstiel:

Kosten für die Bereitung von WARMWASSER (also zur Körperreinigung und Waschen) waren bis dahin in den Energiekosten enthalten.
Bei Zentralheizung mit Warmwasser wurden die Kosten herausgerechnet (vgl. KdU Verordnung des Landkreises Demmin). Bei dezentraler Aufbereitung war es kostenneutral.

Nach dem Regelbedarfsermittlungsgesetz sind die Warmwasserkosten aber zusätzlicher Bedarf. Im SGB XII/Sozialhilfe steht das explizit drin. Im SGB II/Hartz IV sollen diese Mehrkosten für die Hilfeempfänger nachträglich ab 1.1.2011 berechnet und nachgezahlt werden.

Das steht sehr deutlich in der Neufassung des SGB II §20 Satz 1 und § 21 Abs. 7 !!!!
Ob die Berechnung auf prozentuale Anteile vom Regelbedarf realistisch ist, darüber kann man sich streiten. Fraglich ist auch, wie diese Zahlen ermittelt wurden ...

Aber:
Die örtlichen Jobcenter "gewähren" der Kundschaft noch nicht einmal diesen Betrag von Amts wegen. Es gibt mit Sicherheit Dienstanweisungen. Ob die gelesen und befolgt werden, ist eine andere Sache.

Ich habe beim Jobcenter Demmin (Altentreptow) nachgehakt und anschließend die Nachzahlung auch bekommen. So schnell hat meine Sachbearbeiterin noch nie reagiert.

Ich vermute, dass dieses Recht nur in seltenen Fällen freiwillig berücksichtigt wird. Da Überprüfungsanträge beschränkt wurden, hat die Bundesagentur damit eine schöne Einsparung:
ABSICHT?

Als Abgeordneter sollten Sie bei den Jobcentern nachfragen.

mfg Regina Hartmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hartmann,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22. März 2012.

Hinsichtlich der spezifischen Praxis der Rückerstattung einbehaltener Energiekosten zur Bereitung von Brauchwarmwasser, möchte ich Sie bitten, sich zuständigkeitshalber an den Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Herrn Matthias Crone - zu wenden. Als Mitglied des Bundestages habe ich in die individuelle Form der Umsetzung von Richtlinien in den Jobcentern keinen Einblick. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass Herr Crone Ihnen in dieser Angelegenheit weiterhelfen kann. Sie erreichen ihn unter folgenden Kontaktdaten:

Bürgerbeauftragter des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
Schloßstraße 1
19053 Schwerin

Tel.: 0385 525-2709
Fax: 0385 525-2744
EMail: post@buergerbeauftragter-mv.de

Ebenfalls möglich, ist eine Kontaktaufnahme über das Online-Formular auf
der Homepage des Bürgerbeauftragten unter folgender URL:
http://www.buergerbeauftragter-mv.de/index.phtml?Aktion=view&ID=12&SpecialTop=1.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Lietz