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Matthias Kollatz
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Frage von Felix H. •

Wann rechnen Sie mit Umsetzung der wirksamen Abhilfebefugnisse nach Art. 17, 47 JI-Richtlinie mitten in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen BRD, welche nach Ansicht der Berliner BfDI fehlen?

Wann rechnen Sie mit Umsetzung der umfassenden wirksamen aufsichtsbehördlichen Abhilfebefugnisse nach Art. 17, 47 JI-Richtlinie vom 27. April 2016 "zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates" mitten in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (unter der Federführung Ihrer Parteikollegin Faeser im Bund, https://tinyurl.com/3n6sfz6e), wobei die umfassenden wirksamen Abhilfebefugnisse nach Darstellung der Berliner Beauftragten für Datenschutz & Informationsfreiheit fehlen (so argumentieren auch mehrere Datenschutzaufsichtsbehörden - darunter die Bundesdatenschutzbeauftragte, https://tinyurl.com/5xj7rmu4, sowie mehrere Landesdatenschutzaufsichtsbehörden - auch schriftlich und mündlich gegenüber Betroffenen).

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Umsetzung der umfassenden wirksamen aufsichtsbehördlichen Abhilfebefugnisse nach der JI-Richtlinie. Die Frage der ausreichenden Eingriffsbefugnisse der Berliner Datenschutzbeauftragten (BlnBDI) gegenüber Polizei und Justiz ist Gegenstand einer seit Jahren geführten Diskussion.

Der Berliner Senat ist der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber mit § 13 Abs. 2 BlnDSG bewusst keine unmittelbaren Eingriffsbefugnisse über die Beanstandung hinaus vorgesehen hat, um den spezifischen Bedürfnissen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr Rechnung zu tragen. Die JI-Richtlinie lässt hier im Gegensatz zur DSGVO eine flexiblere Umsetzung zu. Er ist überzeugt, dass die Gesamtschau der Befugnisse der BlnBDI, einschließlich der Beanstandung, der Möglichkeit zur öffentlichen Äußerung, der Berichterstattung an den Landtagsausschuss und der Anzeigebefugnis, wirksame Abhilfebefugnisse im Sinne der JI-Richtlinie darstellt.

Angesichts des laufenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland, das auch Berlin betrifft, erscheint es mir aktuell angezeigt, die Reaktion der EU-Kommission abzuwarten. Berlin ist wie viele andere Bundesländer der Ansicht, dass die bestehenden Regelungen im Rahmen der JI-Richtlinie ausreichend sind. Für den Fall, dass die EU-Kommission eine überzeugende andere Auslegung vorträgt, wird sich Berlin mit anderen Bundesländern abstimmen müssen, damit es zu keinem Flickenteppich in Deutschland kommt.

Viele Grüße

Matthias Kollatz

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