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Matthias Bartke
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Frage von Wolfgang D. •

Frage an Matthias Bartke von Wolfgang D. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Bartke,

Ich (Arzt), möchte gern wissen , wie Sie im November zur Frage des Rechtes auf persönliche Entscheidung am Lebensende und insbesondere zur Beihilfe zum Suizid, auch der ärztlichen Beihilfe zum Suizid in besonderen und kontrollierten Fällen abstimmen werden. Für mich als Arzt bedarf es keiner neuen gesetzlichen Regelung , sondern es ist eine Sache zwischen dem freien Willen des Patienten und dem ärztlichen Gewissen des behandelnden Arztes.Nicht gewinnorientierte Gesellschaften, die Todkranken bei der Durchsetzung ihres Wunsches beratend und ggf.juristisch zur Seite stehen, halte ich bei der zunehmenden Vereinsamung älterer Menschen und ihrem häufigen Ausgeliefertsein an gewinnorientierte Pflegeeinrichtungen für dringend erforderlich. Ich bin gespannt auf Ihre Antwort !

Mit freundlichem Gruß,
Wolfgang Kausch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Kausch,

vielen Dank für Ihr Schreiben, auf dass ich Ihnen gerne antworte. Ich teile Ihre Ansicht und halte die geltende Rechtslage im Wesentlichen für sachgerecht.

Notwendig ist in meinen Augen allerdings eine Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Suizidassistenz. Dies gilt insbesondere für Sterbehilfevereine, wie sie beispielsweise von dem früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch betrieben werden. Vereine und Organisationen, die Beihilfe zum Suizid als Geschäftsmodell anbieten, befördern eine gesellschaftliche Akzeptanz des geschäftsmäßigen Sterbens, die m.E. unbedingt verhindert werden muss.

Ich habe mich daher dem fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf von Kerstin Griese und Michael Brand angeschlossen. Dieser Entwurf belässt die Rechtslage im Wesentlichen so wie sie ist und stellt nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe.

Bedenken habe ich allerdings auch gegen den Vorschlag meiner Kollegen Reimann und Lauterbach, dass Ärzte Sterbenskranken regulär helfen dürfen. Es gibt sicherlich Menschen, die so furchtbar an ihrer Krankheit leiden, dass man ihnen einen Suizidbeihilfewunsch kaum abschlagen kann. Eine solche Entscheidung ist dann aber zwischen Patient und Arzt zu klären und nicht vom Gesetzgeber. Ein verantwortungsvoller Arzt wird in solchen Fällen regelhaft wissen, was er zu tun hat. Das Problem ist hier eher die Uneinheitlichkeit der ärztlichen Standesregeln, bei denen einige die Sterbehilfe zulassen und andere nicht.

Sehr geehrter Herr Dr. Kausch, das Kernproblem, das ich bei der offiziellen Ermöglichung der Sterbehilfe sehe, ist ihre inflationäre Nutzung. Es werden nicht primär die schlimm Leidenden sein, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Ich fürchte vielmehr, es werden diejenigen sein, die keinen Lebenswillen mehr haben und die unter unwürdigen Umständen leben und ein solches Leben nicht fortsetzen wollen. Hier muss nach meiner Überzeugung mit einer Verbesserung der Lebenssituation in den Heimen reagiert werden aber nicht mit einer Erlaubnis der Sterbehilfe.

Ich möchte dazu beitragen, dass Patienten die Sicherheit erhalten, in einer sorgenden Gesellschaft zu leben - in einer Gesellschaft in der alles dafür getan wird, dass sie in Würde ihren Lebensweg bis zum Ende gehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Bartke, MdB