Mathias Wagner, MdL
Mathias Wagner
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matias Leão R. •

Frage an Mathias Wagner von Matias Leão R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wagner!

Ich bitte Sie höflich, mir freundlicherweise für eine Wahlentscheidung Fragen zum Gesundheitsthema Pflege und Pflegebeirat [FbP], der am 12.02.1996 in Hessen eingerichtet wurde, zu beantworten:

Welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse hat der FbP und wer ist derzeit dort als Mitglied erfasst?
Mit welchen Themen wurde der Beirat in der laufenden Wahlperiode befasst und in welchen konkreten Gesetzesnovellen eingebunden?
In welcher Form kann der FbP analog zum Fachbeirat Psychiatrie intensiver an gesetzlichen Vorhaben beteiligt werden?
Ist es vorgesehen, dass der FbP im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren, Entwicklung von Qualitätsstandards sowie Rahmenbedingungen in der Pflege wegen ihrer Pflegeexpertise besser eingebunden wird, oder soll dies im Rahmen von Subsidiarität von einer künftigen hessischen Pflegekammer erhoben werden?
In welcher Weise können Missstände aus Rheinland-Pfalz vermieden werden, die dort in ihrer Pflegekammerordnung eine Wohlverhaltensklausel eingesetzt haben, anstatt eine Beschwerdestelle einzurichten, um Verpfeifern [Whistleblower] verbindlich und anonym die Möglichkeit anzubieten, gefährliche Pflege zu benennen und zu dokumentieren?
Wie will Hessen verhindern, dass anders als in Rheinland-Pfalz abhängig beschäftigte Pfleger[innen] nicht von Seiten ihrer Berufskammer gezwungen werden können, eine Berufshaftpflicht abzuschließen, nur weil ihre Arbeitgeber legal darüber die Auskunft verweigern können?
Sollte diese Berufshaftpflicht nicht allein für freiberufliche Pfleger[innen] vorgesehen werden?

Vielen Dank für Ihre Zeit.

Mit herzlichen Grüßen,

gez. Hr. R.

Mathias Wagner, MdL
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

zum einen vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr Interesse an der poltischen Arbeit meiner Partei aber zum andern auch für die fachlichen Anregungen die mit Ihren Fragen einhergehen. Wir werden diesen Sachverstand in unserer politischen Überlegungen einfließen lassen.
Zu den von Ihnen angesprochenen Punkten, nehme ich gern im einzelnen Stellung:

1. Zu den Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen des Fachbeirat Pflege
Entsprechend seinem Errichtungserlass vom 4. März 1996 hat der Fachbeirat Pflege die Aufgabe, die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Pflegedienste in den verschiedenen Institutionen sowie der verschiedenen Bildungswege in den Pflegeberufen zu beraten. Eine eigene Entscheidungsbefugnis des Fachbeirats Pflege ist nicht vorgesehen worden.
Die Mitglieder des Fachbeirats Pflege werden auf Vorschlag der entsendenden Organisationen und Institutionen vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration berufen. Folgende Ministerien, Institutionen oder Organisationen sind derzeit vertreten:

- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration – Abteilung V 8 Gesundheits- und Pflegeberufe,

- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration – Abteilung II 5 Seniorinnen und Senioren,

- Hessisches Kultusministerium,

- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst,

- Hessische Krankenhausgesellschaft,

- Hessischer Städtetag,

- Hessischer Landkreistag,

- Regierungspräsidium Darmstadt,

- Regierungspräsidium Gießen,

- Frankfurt University of Applied Sciences, Fachbereich 4 Soziale Arbeit und Gesundheit,

- Hochschule Fulda - Fachbereich Pflege und Gesundheit,

- Evangelische Hochschule Darmstadt - Fachbereiche Pflege- und Gesundheitswissenschaften,

- Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. - Ambulanter Bereich,

- Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V. - Bereich staatl. Altenpflege,

- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Südwest e.V.,

- Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und

- Pflegeorganisationen in Deutschland e.V.,

- Bundesverband Pflegemanagement - Landesgruppe Hessen,

- Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) e.V. - Landesverband Hessen,

- Konferenz der Schulleiter der staatl. anerkannten Lehranstalten für Altenpflege in Hessen,

- BeKD Berufsverband für Kinderkrankenpflege Deutschland e.V.,

- Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienst e.V.,

- Deutscher Pflegeverband e.V.,

- Landesverband der Hessischen Hebammen e.V.,

- Medizinischer Dienst der Krankenversicherung in Hessen - GB Pflege,

- Vitos GmbH,

- Max Q. im bfw-Unternehmen für Bildung,

- BMG GmbH Institut für Bildung und Management im Gesundheitswesen,

- Institut für Fort- und Weiterbildung der Bildungsstätte für Altenpflege (AWO Nordhessen),

- Marburger Akademie für Pflege- und Sozialberufe,

- BZfGS GmbH Bildungszentrum für Gesundheits- und Sozialberufe,

- Gewerkschaft ver.di - Landesbezirk Hessen.

2. Zu den Themen mit den der Fachbeirat in der laufenden Wahlperiode befasst wurden
Die seit 2013 im Fachbereich Pflege behandelten Themen sind sehr vielfältig und betreffen Fragen der Pflege im umfassenden Sinne. Sie reichen vom Thema Personalversorgung über den Themenbereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung bis zu Grundsatzfragen der Weiterentwicklung des Arbeitsfelds. Der Fachbeirat Pflege hat außerdem z.B. Stellungnahmen zum Pflegeberufegesetz erarbeitet. Dieses Bundesgesetz tritt bis 2020 in Kraft und reformiert die Ausbildungen zur Kranken-, Kinder- und Altenpflege. Über die Stellungnahme der Hessischen Landesregierung im Bundesrat ist die Kompetenz des Fachbeirats Pflege in den Gesetzgebungsprozess eingeflossen.

3. Zum Vergleich mit dem Fachbeirat Psychiatrie
Der Fachbeirat Pflege wird bereits intensiv in Gesetzgebungsverfahren eingebunden. Der Fachbeirat Psychiatrie hat, genau wie der Fachbeirat Pflege, ausschließlich eine beratende Funktion. Derzeit sind von unserer Seite keine Änderungen hieran beabsichtigt.

4. Zur weiteren Einbindung des Fachbeirat Pflege
Der Fachbeirat Pflege ist als beratende Stimme im Gesetzgebungsverfahren bereits gut eingebunden. Eine künftige Pflegekammer wäre eine berufsständische Vertretung aller Pflegenden und kein Beratungsbeirat einer Landesregierung, daher sind diese Aufgaben grundsätzlich voneinander zu unterscheiden. Wir wollen auch bei der Einrichtung einer Landespflegekammer weiterhin am Fachbeirat Pflege festhalten.

5. Zum Whistleblowerschutz sowie zu einer verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung
Bei der Errichtung einer etwaigen hessischen Pflegekammer müssten die Erfahrungen mit bereits bestehenden Pflegekammern herangezogen werden, auch aus Rheinland-Pfalz. Zusammen mit den betroffenen Akteuren werden wir dann tragfähige Lösungen finden. Das gilt für den Whistleblowerschutz genauso wie für eine Verpflichtung zu einer Berufshaftpflichtversicherung.

6. Zur Frage ob eine Berufshaftpflicht nicht allein für freiberufliche Pfleger und Pflegerinnen vorgesehen werden sollte
Die Berufshaftpflicht ist für alle Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, unserer Ansicht nach grundsätzlich eine sinnvolle Versicherung. Über die konkrete Ausgestaltung der Berufshaftpflicht in einer Pflegekammer haben wir aber noch keine Entscheidung getroffen. Auch hier nehmen wir Ihre Sorge ernst und lassen sie in unsere Abwägungen einfließen.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Wagner

Viele Grüße

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