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Mathias Petersen
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Frage von Dr. Britta L. •

Frage an Mathias Petersen von Dr. Britta L. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Petersen,

wann genau wird der Bebauungsplan Blankenese 40 beschlossen.
Ich bitte Sie von Verweisen abzusehen, sondern mir genaue Angaben über Datum und Inhalt zu machen.
Ist es rechtens einem noch nicht beschlossenen Bebauungsplan eine Veränderungssperre aufzuerlegen?
Welcher Bebauungsplan hat für die Bebauung eines Grundstückes im Gebiet Blankenese aktuelle und bindende Gültigkeit?
Über eine Rückmeldung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüssen, Britta L.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Lidström,

zunächst verzeihen Sie bitte die verspätete Antwort. Da Ihre Fragen ausschließlich die Bezirkspolitik betreffen musste ich erst Erkundigungen einholen. Das genaue Datum zur Feststellung des Bebauungsplans Blankenese 40 kann noch nicht benannt werden, solange die grundlegende Ausrichtung der weiteren Planung noch nicht eindeutig vom Planungsausschuss beschlossen ist.Für die entsprechende Meinungsbildung des Ausschusses sind noch weitere interne Vorkehrungen im Bezirksamt notwendig, die in den kommenden Wochen stattfinden sollen. Eine Veränderungssperre ist ein Instrument des Baugesetzbuches (§§ 14-18), welches während der Erarbeitung eines Bebauungsplans angewendet werden kann. Sie dient der Sicherung der vorgesehenen Planung. Sollten während eines laufenden Bauplanungsplan-Verfahrens Bauanträge gestellt werden, unterliegen diese einem besonderen Genehmigungsvorbehalt. Bauanträge, die dem Bebauungsplanentwurf widersprechen, können für die Dauer von zwei Jahren ausgesetzt bzw. zurückgestellt werden. Derzeit hat das Bezirksamt drei Bauanträge zurückgestellt. Bei sieben weiteren Bauanträgen ist die Zurückstellung zwischenzeitlich aufgehoben worden, nachdem die Bauantragsunterlagen geändert oder die Bauanträge zurückgezogen wurden. Der aktuell Bebauungsplan ist der Baustufenplan Blankenese. Ein Bauantrag darf weder dem aktuell gültigen Bebauungsplan, noch dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan widersprechen. Ich hoffe Ihnen eine angemessene Antwort gegeben zu haben und bin für Nachfragen natürlich jederzeit für Sie da.

Mit herzlichen Grüssen

Mathias Petersen

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