(...) Im Einzelfall (wie auch beim genannten Fall in St. Georg) überprüfen die Gerichte, ob der Mietenspiegel tatsächlich eine geeignete Begründung für eine Erhöhung der Miete gibt. Der Mietenspiegel wird alle 2 Jahre neu erstellt und nimmt dann Änderungen (auch gerichtlich erwirkte) mit auf. (...)
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