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Martina Feldmayer
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Monika F. •

Frage an Martina Feldmayer von Monika F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Feldmayer, guten Tag!

Seit einigen Jahren gibt es ja nun das BGG! Frau Feldmayer, wie kann es sein, dass es immer noch öffentliche Einrichtungen, wie das RP Kassel, hessische Gerichte und viele Kommunen gibt, die keine barrierefreien Zugänge für ihre Startinternetseiten haben? Viele ältere und / oder sehgeschwächte Menschen können daher diese Seiten ohne Hilfe nicht nutzen. Das geht doch nicht. Das Gesetz gibt es ja nun nicht erst seit gestern. Warum wird in Hessen in den öffentlichen Einrichtungen kein Wert auf die Umsetzung und damit ein barrierefreier Zugang für alle gewährleistet? Frau Feldmayer, welche Möglichkeiten sehen Sie wann, damit das Gesetz endlich auch in Hessen in allen, von Steuergeldern getragenen Einrichtungen, umgesetzt wird? Bisher werden alle älteren und / oder sehgeschwächten Menschen vorsätzlich vom Internetzugang ausgegrenzt. Übringens gilt das auch für die Schriftgröße der Mails, die aus diesen öffentlichen Einrichtungen gesandt werden! Bitte, setzen Sie sich doch für einen schnellen und verbesserten barrierefreien Zugang für alle Menschen in Hessen ein. Danke!

Freundlicher Gruß Monika Frank

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Frank,

vielen Dank für Ihre Frage zur Umsetzung des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG). Die Barrierefreiheit von Online-Auftritten ist in den letzten Jahren immer wichtiger geworden, denn wir alle kommunizieren und informieren uns immer häufiger über das Internet.

Der Ausbau der barrierefreien Internetauftritte und -angebote ist uns GRÜNEN ein wichtiges Anliegen. Denn wir wollen, dass niemand aufgrund einer Behinderung einen Nachteil erfährt.

Die Webseiten des Landes Hessen sind gemäß den Vorgaben fast vollständig barrierefrei zugänglich. Ich werde Ihren Hinweis, für den ich mich bedanke, zu den Seiten des Regierungspräsidiums Kassel weiterleiten, damit auch hier der Internet-Auftritt überarbeitet wird. Denn nach §14 des HessBGG sind das Land, seine Behörden und Dienststellen sowie die seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, ihre Internetauftritte und –angebote so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können. Diese Regelung schließt die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes nicht mit ein. Im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir allerdings vereinbart, dass das HessBGG überarbeitet wird und an die Anforderung der UN-Behindertenrechtskonvention angepasst wird. Ich werde Ihre Anregungen zur barrierefreien Gestaltung der Online-Auftritte der hessischen Verwaltung an die behindertenpolitische Sprecherin der grünen Fraktion, Frau Mürvet Öztürk weiterleiten, damit sie diese in der Überarbeitung des HessBGG eingängig prüft. Im Zuge der Neuverhandlungen zum Bundesteilhabegesetz haben sich die Bundesländer jedoch verständigt, das Bundesteilhabegesetz abzuwarten, bevor die Landesgesetzgebung erwartet wird. Der erste Gesetzesentwurf der Bundesebene wird Anfang 2016 erwartet.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben und stehe gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Martina Feldmayer

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