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Martina Braun
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Michael P. •

Warum hat Baden-Württemberg heute für die Anrufung des Vermittlungsauschuss und damit de facto gegen die Legalisierung gestimmt?

Sehr geehrte Frau Braun,
wie kommt es, dass die grün-geführte Landesregierung heute im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen wollte? Zum Glück hat das nicht geklappt, aber ich verstehe einfach nicht, wie grüne Landespolitiker hier auf den letzten Metern ein zentrales Reformprojekt der Ampelregierung scheitern lassen wollten. Dass der schwarze Koalitionspartner das Gesetz nicht wollte, steht ja nicht zur Diskussion, aber jede normale Landesregierung mit geteilter Meinung enthält sich einfach.
Was ich bisher an Argumenten gelesen habe, klingt absolut nicht überzeugend: Überlastung der Justiz?! Es war im Koalitionsvertrag 2021 beschlossen und jetzt haben wir 2024, wenn das nicht genug Zeit zur Vorbereitung ist. Und für irgendwelche Nachbesserungen am Gesetz war auch mehr als genug Zeit.
Man kann auch über alles so lange diskutieren, bis die Legislaturperiode vorbei ist, aber dann bringt man nichts voran.
Ich freue mich, dass ein zentrales Anliegen der Grünen endlich Realität wird!

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr P., 

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Der vom Bund eingeleitete Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik ist ein vernünftiger Schritt, für den wir Grüne lange gekämpft haben. Es ist daher richtig und gut, dass das Cannabisgesetz (CanG) wie geplant zum 01.04.2024 in Kraft treten konnte! 

Denn das CanG stärkt den Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz nachhaltig und schafft eine zeitgemäße und menschliche Drogen- und Suchtpolitik:

  • der legale Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene und der private Eigenanbau wurden ermöglicht,
  • eine lizensierte Abgabe von Cannabis im Rahmen von Anbauvereinigungen wird den Schwarzmarkt eindämmen und bei legalem Erwerb von Cannabis entfällt die Angst vor schädlichen Strecksubstanzen,
  • die ärztliche Verschreibung von medizinischem Cannabis wird durch das Gesetz deutlich erleichtert, da Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herausfällt,
  • die Entkriminalisierung von Cannabiskonsumierenden wird die Polizei und Justiz in Bund und Land langfristig entlasten.

Klar muss aber auch sein, dass im Weiteren – und wie vom Bund zugesagt - genügend finanzielle Mittel für Maßnahmen zur Aufklärung, Prävention und Suchtberatung zur Verfügung gestellt werden.

Für weitere Fragen können Sie sich gerne auch an den innerhalb der Grünen Landtagsfraktion fachlich zuständigen für Drogen- und Suchtpolitik Herrn Norbert Knopf MdL wenden: norbert.knopf@gruene.landtag-bw.de

Schönen Gruß von Martina Braun

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