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Frage von Jürgen D. •

Frage an Martin Schulz von Jürgen D. bezüglich Europapolitik und Europäische Union

Sehr geehrter Präsident des Europäischen Parlaments,

häufig ist zu lesen, dass geistiges Eigentum zu schützen ist. Dieses unterschreiben wohl alle - auch ich! Wo allerdings hört der Schutz auf? Wer weißt die Verwertungsgesellschaften und deren einseitige Forderungen in Bezug auf die Geräteabgabe nach § 54 deutsches UrhG in die Schranken? Wann schafft der Gesetzgeber einheitliche Regelungen, die gleiche Marktgegebenheiten für ganz Europa schaffen? Europa wächst zu unserer aller Wohl immer mehr zusammen. Dabei verschwinden auch für den Endverbraucher im Onlinehandel die Grenzen. Haben wir allerdings in diesem speziellen Thema "Gerechter Ausgleich für die Privatkopiervergütung" so starke Unterschiede innerhalb der europäischen Länder erlangen die Länder mit moderaten Regelungen und Abgabensätzen gegenüber denjenigen mit restriktiveren Regelungen wie z. B. in Deutschland einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Jetzt schlägt der deutsche Gesetzgeber mit seinem neuen Gesetzesentwurf des VGG ein weiteres Kapitel durch die Einführung einer Sicherheitsleistung (§ 107) auf. Diese soll regelmäßig durch eine Bankbürgschaft erfolgen. Wird das BMWi ein kostenlosen Bürgschaftsprogramm auflegen um das Geschenk zugunsten der Verwertungsgesellschaften für den deutschen Mittelstand neutral zu gestalten? Andernfalls wird es zum Abbau von Arbeitsplätzen kommen, Unternehmen werden weniger Geld für Innovation und Investition zur Verfügung haben und der Staat verliert Steuereinnahmen.

Ich nehme Sie immer als streitbaren und für Argumente offenen Volksvertreter war. Ich hoffe Sie nehmen sich ein wenig Zeit und erläutern mir meine Fragen.

Mit freundlichen Grüßen aus Schortens
J. D.

PS.: Das Thema Urheberrechtsabgabe ist für Gerätehersteller nicht erst seit heute unkalkulierbar geworden.
Ich bin als Prokurist eines deutschen Mittelständlers (one.de) unter anderem mit derartigen Rechtsfragen betraut. Ich lade Sie gerne ein uns einen Besuch abzustatten.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Frage zu Schutz und Verwertung des geistigen Eigentums im europäischen Binnenmarkt.

Das Europäische Parlament hat bereits in der Vergangenheit betont, dass die derzeitige bruchstückhafte Urheberrechtsregelung reformiert werden muss, um den Zugang zu kulturellen und kreativen Inhalten zu erleichtern und deren (weltweite) Verbreitung zu fördern, und zwar so, dass Künstler, Urheber, Verbraucher, Unternehmen, Zuschauer und Zuhörer sich Entwicklungen in der Digitaltechnik, neue Vertriebskanäle, neue Geschäftsmodelle und andere Chancen zunutze machen können.
Dementsprechend forderte das Parlament auch die Kommission auf, einen Legislativvorschlag zur Überprüfung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft vorzulegen und darin eine Bestimmung zur vollständigen Harmonisierung von Ausnahmen und Beschränkungen vorzusehen, unter anderem in Bezug auf Privatkopien.
In der Folge hat die Europäische Kommission erst kürzlich, wenn auch noch unverbindlich, mögliche Eckpunkte einer solchen Reform identifiziert. Die Kommission beabsichtigt, auf dieser Grundlage eine Mitteilung zu verabschieden, in der sie sowohl legislative als auch nichtlegislative Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Urheberrechts vorstellen möchte.
Dabei sollen unter anderem Themen wie die Definition von Ausnahmeregelungen betreffend die Verbreitung von und den Zugang zu urheberrechtsgeschützten Werken im digitalen Binnenmarkt aufgegriffen werden oder auch die Auswirkung der Tätigkeit von Online-Intermediären auf die Vergütung für Urheberrechtsinhaber.
Sobald dem Europäischen Parlament die konkreten Vorschläge der Europäischen Kommission vorliegen, werden sich die zuständigen Fachausschüsse im Parlament damit befassen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Schulz