Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Martin Rabanus
SPD
0 %
/ 0 Fragen beantwortet
Frage von Inga I. •

Frage an Martin Rabanus von Inga I. bezüglich Medien

Sehr geehrter Herr Rabanus,

ich bin besorgt um den Entwurd des 'Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetztes' und dessen Auswirkung auf Fankultur, vor allem Fanfiction. Kommerzielle Plattformen sollen demnach Lizenzen erwerben; nicht-kommerzielle Enzyklopädien und Bildungs- und Wissenschaftsplattformen sollen dies nicht tun müssen. Was für mich hierbei unklar ist, ist der Stand von nicht-kommerziellen Plattformen für Kunst wie Fanfiction. Archive of Our Own zum Beispiel ist eine Non-Profit Organisation, die ein Archiv für Fanfiction führt.

Müsste eine Plattform wie diese Lizenzen erwerben?

Dies würde aufgrund des Non-Profit Status kaum möglich sein, ohne Nutzer zum Zahlen zu zwingen. Im Ergebnis würde dies einen großen Einbruch von Fan- und Internetkultur bedeuten und mich und viele meiner Freunde und Bekannten persönlich sehr treffen.

Vielen Dank für Ihre Zeit und die Beantwortung meiner Frage.

Mit freundlichen Grüßen
Inga Interwies

Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Interwies,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Urheberrecht.

Wir haben die Einschränkung des § 51a UrhG auf den besonderen Zweck, der in dem Falle auch die Fanfiction betrifft, ebenfalls kritisch eingeschätzt. Aus unserer Perspektive würde diese Formulierung zu Rechtsunsicherheit führen und ist darüber hinaus nicht mit den europäischen Vorgaben vereinbar. Daher haben wir uns in den Verhandlungen dafür eingesetzt, diese Einschränkung zu streichen und konnten uns mit dieser Forderung durchsetzen, sodass sie nun nicht mehr enthalten ist.

Die Vergütungspflicht ergibt sich aus dem UrhDaG und erfasst ausschließlich Plattformen, die unter anderem "Inhalte zum Zweck der Gewinnerzielung bewerben" und mehr als eine Millionen Euro Umsatz erzielen (§ 2 UrhDaG). Daher dürften nicht-kommerzielle Fanfiktion-Plattformen von dieser Regelung nicht betroffen sein. Ich empfehle im konkreten Fall dennoch eine Abklärung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus

Was möchten Sie wissen von:
Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Martin Rabanus
SPD