Martin Haller
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SPD
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Frage von Achim M. •

Frage an Martin Haller von Achim M. bezüglich Soziale Sicherung

Setzen Sie sich im Landtag für die Einführung der pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in der GKV ein („Hamburger Modell“), die auch in Bremen, Thüringen, Berlin und Thüringen realisiert ist?
Beamte können sich bisher nur gesetzlich versichern, wenn sie bereit sind, auf die Beihilfe grundsätzlich zu verzichten und neben dem Arbeitnehmerbeitrag auch noch den Arbeitgeberbeitrag selbst übernehmen, was zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen kann (ca. 16 % Kranken- und Pflegeversicherung!).
In der Beihilfeverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz wäre vorzusehen, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs nur für die private Krankenversicherung (PKV) auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse (GKV) von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten und vergleichbaren Beschäftigen auf deren Wunsch erfolgen kann.
So wird eine reale Wahlmöglichkeit geschaffen.

Achim Müller, GEW Kreisverband Kaiserslautern
Berufsschullehrer BBS Landstuhl und freiwillig gesetzlich versichert

Martin Haller
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr Müller,

die SPD setzt sich politisch seit Jahren für eine Bürgerversicherung ein. Sie soll als eine als Krankenvoll- und Pflegeversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von ihrem Einkommen, ihrer Lebenslage oder ihrem Erwerbsstatus, eine gute Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.

Durch das Hamburger-Modell erfolgt derzeit keine echte „Öffnung“ der gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte. Denn durch die Hamburger Modell werden die Voraussetzungen für eine freiwillige Versicherung der von der Pflichtversicherung befreiten Beamtinnen und Beamten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht berührt.

Wir setzen uns daher für eine bundeseinheitliche Lösung und keine punktuelle Änderung der Beihilfeverordnung des Landes ein, damit alle Beamtinnen und Beamte generell die gleichen Wahlmöglichkeiten erhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Haller

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