(...) vielen Dank für Ihre Frage. Nach meinem Dafürhalten ist im Einkommensteuerrecht bereits seit den 1980er Jahren klar geregelt, dass auch Geldbußen und ähnliche Sanktionen bei der unternehmerischen Gewinnermittlung nicht abzugsfähig sind. Zeitlich wirkt dieses Abzugsverbot auch bereits dann, wenn für die Sanktionen eine Rückstellung gebildet werden muss. (...)
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