(...) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung ist zwingende Voraussetzung für die Einleitung des vorgenannten Verfahrens. Das Ziel der MPU und des angeschlossenen Verfahrens ist eine zukünftige Verkehrsteilnahme mit einem deutlich reduzierten Verkehrsrisiko. Vor dem Hintergrund der Risiken im Straßenverkehr, die durch Alkohol- oder sonstigen Drogenkonsum noch erheblich gesteigert werden, ist es erforderlich, gerade von solchen Verkehrsteilnehmern, die bereits durch Alkohol- oder Drogenkonsum verkehrsauffällig geworden sind, eingehende Eignungstests und Schulungsnachweise vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu verlangen. (...)