(...) Mit dem Bundesfernstraßenmautgesetz wurde zum 1. Oktober 2015 die Lkw-Maut auch auf Fahrzeuge mit weniger als zwölf, aber mehr als 7,5 Tonnen Gewicht erhoben. Im Herbst des vergangenen Jahres haben wird dann eine weitere Änderung beschlossen, und zwar die Ausweitung der Mauterhebung auf weitere 1.100 Kilometer autobahnähnlicher Bundesstraßen. (...)
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