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Martin Börschel
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Frage von Martin und Tabea S. •

Frage an Martin Börschel von Martin und Tabea S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Börschel

ihre Antwort an H. H. ist etwas irritierend.

Sind Doppelmandate jetzt nun zugelassen oder nicht?

Was ihre Partei beschliesst muss ja noch lange nicht erlaubt sein oder dem Willen der Wähler entsprechen.

mfg
Familie Schulz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Familie Schulz,

die Regelung bei der KölnSPD ist ganz einfach: Ein Doppelmandat Landtag und Ratsmandat ist für den Vorsitzenden der SPD-Ratsfraktion zur besseren Verknüpfung der Ebenen Land und Kommune vorgesehen und erlaubt; die übrigen Kölner Abgeordneten sollen derzeit kein Doppelmandat innehaben.
Die Wählerinnen und Wähler wissen jeweils vor der Wahl, welche Mandate ein (künftiger) Abgeordneter auf Dauer innehaben möchte und können davon bei Bedarf ihr Votum abhängig machen. Ich bin bei Transparenz über diese Umstände bislang zwei Mal direkt in den Landtag gewählt worden. Ich bin mir sicher, dass dies auch deshalb so war, weil sich meine Funktionen positiv auf Entscheidungen zugunsten meiner Heimatstadt auswirken.
Erlaubt ist die Regelung in jedem Fall und wird auch von vielen Abgeordneten im Landtag NRW (parteiübergreifend) praktiziert.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Börschel