Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Martin Bachhuber
CSU
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Frage von Michael O. •

Frage an Martin Bachhuber von Michael O. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Bachhuber,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine erste Frage und gleichzeitig entschuldige ich mich, dass ich mich nicht vorher informiert habe.

Hier nun eine weitere, diesmal sehr heikle Frage.
Wie stehen Sie dazu, dass der Freistaat Bayern große Geldbeträge aufwendet, um damit Abtreibungen zu bezahlen?
Hier ein paar Zahlen dazu aus dem Jahr 2001
16464 - gemeldete Abtreibungen
10454 - erstatte Abtreibungen
erstatte Kosten 3,7 Mio. Euro

Ich erwarte keine moralische oder sonstige Wertung der Abtreibungen an sich. Wie kann es sich aber der Staat anmaßen für auch nur eine einzige Abtreibung zu bezahlen, wo es doch laut Grundgesetz eine der elementaren Aufgaben des Staates ist jedes Leben zu schützen. Das Bundesverfassunggericht hat zudem festgestellt, das jedes Leben auch das ungebohrene Leben Einschliesst.

Mit freudnlichen Grüßen
Michael Osterrieder

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Osterrieder,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Nach §218 ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig. Schon das befruchtete Ei wird als schützenswertes Leben angesehen. Ein Schwangerschaftsabbruch ist aber bis zur 12. Woche straffrei, wenn die Frau den gesetzlich vorgeschriebenen Weg einhält. Vorgeschrieben ist, dass mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch in einer zugelassenen Beratungsstelle eine Beratung stattfinden muss.

Zu den entstehenden Kosten

Grundsätzlich gilt: die Krankenkasse bezahlt die Abtreibung nicht, außer wenn einer der folgenden nicht-rechtswidrigen Gründe vorliegt:

- Medizinische Indikation (Gefahr für die Gesundheit der Mutter)
- Embryopathische Indikation (Schädigung des Embryos)
- Kriminologische Indikation (Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung)

Dies betrifft etwa ein Prozent der Fälle. Je nach Narkoseart fallen Kosten für einen Abbruch bis zu ca. 700 EUR an, der von der Schwangeren zu bezahlen ist.

Für Frauen in einer finanziellen Notlage übernimmt - nach Antragstellung - das jeweilige Bundesland die anfallenden Kosten. Die Antragstellung erfolgt über die Krankenkasse.

Die Gründe für Abtreibungen sind sicherlich vielfältig. Ein Thema muss sein, dass Aufklärung in der Schule einen anderen Stellenwert bekommen muss. Grundsätzlich ist Politik und Gesellschaft gleichermaßen gefordert kinderfreundliche und kindergerechte Grundlagen zu schaffen. Deswegen hat die CSU die Initiative "Politik für Kinder“ auf den Weg gebracht. Diese Initiative setzt sich zum Ziel ein insgesamt umfassendes Konzept für eine Kinder- und Familienfreundliche Gesellschaft vorzulegen und somit Familien und werdenden Müttern in allen Lebenslagen das „Ja zum Kind“ wesentlich erleichtern.
Deshalb wurde im Nachtragshaushalt 2008 für staatlich anerkannte Beratungsstellen für Schwangere das Budget um 9 Mio. EUR aufgestockt.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bachhuber