Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Martin Bachhuber
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Martin Bachhuber zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Claudia R. •

Frage an Martin Bachhuber von Claudia R. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Bachhuber,

Warum gibt es zur Zeit eine Diskussion umd eine Umsatzsteuerpflicht von privaten Musik.- und Tanzschulen? Es gehört in unseren Augen zur Bildung unserer Kinder. Uns ist es egal ob privat oder staatlich, nur bei den Staatlichen müssen wir einen Aufschlag bezahlen wenn wir nicht zum dazugehörigen Landkreis gehören. So haben wir uns, vor 9 Jahren, für eine private Musikschule in Penzberg entschieden, jetzt soll aber für diese Schulen die Umsatzsteuer eingeführt werden. Für uns ist das ein Unding.

Vielen Dank
Claudia Radmacher

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Radmacher,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich einer Umsatzsteuerpflicht für private Musik- und Tanzschulen.

Da ist in den vergangenen Tagen leider eine Diskussion über ein Thema entfacht worden, das so von der Bundesregierung gar nicht beabsichtigt war. Private Musikschulen müssen weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen. Dies gilt unabhängig vom jeweiligen Anbieter. Lediglich bei Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen, sieht der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2013 die Umsatzsteuerpflicht vor. Damit wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

Ob die Angebote privater Einrichtungen wie Musikschulen als reine Bildungsleistungen gewertet werden, richtet sich danach, ob diese auch Bestandteil des allgemeinen öffentlichen Schul- und Hochschulunterrichts sind. In diesem Fall könnten privat-gewerbliche Schulen ihre Bildungsleistungen weiterhin umsatzsteuerfrei anbieten.

Lediglich Leistungen, die der reinen Freizeitgestaltung dienen, müssen nach EU-Recht künftig besteuert werden - sowohl bei privatrechtlichen wie auch öffentlich-rechtlichen Anbietern.

Leistungen, die aber vergleichbar im Schul- und Hochschulunterricht erbracht werden, sind aber als reine Bildungsleistungen anzusehen und damit umsatzsteuerfrei. Wenn beispielsweise ein Kind ein Instrument erlernt, ist das eine reine Bildungsleistung, da z.B. Instrumentalunterricht ein Bestandteil des schulischen Musikunterrichts ist.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bachhuber, MdL