Antwort 29.01.2018 von Marlene Mortler CSU
(...) Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht strafbar und somit auch kein Grund für Strafverfolgung. Zudem hat der Gesetzgeber mit § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) die Möglichkeit geschaffen, beim Besitz "geringer Mengen" zum Eigenkonsum unter bestimmten Umständen von Strafe abzusehen. (...)

