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Marlene Mortler
CSU
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Frage von Michael v. L. •

Frage an Marlene Mortler von Michael v. L. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Mortler,

gentechnisch veränderte Pflanzen haben sich im Ernährungskreis der Tiere als schädlich erwiesen (z. B. Organschrumpfung, Entzündung, Tod). Sehr negativ aufgefallen ist dabei der Mais MON810. Die Unbedenklichkeitsuntersuchungen der Hersteller sind für mitteleuropäische Verhältnisse nicht nur fehl am Platze, sondern schlichtweg falsch - im Detail können Sie das bei Greenpeace nachlesen. Das Verwaltungsgericht Augsburg hat in einem Urteil vom April 2007 die Vernichtung eines MON810-Maisfeldes gefordert. Auch das BVL hat dem Anbau des Saatgutes die Grundlage entzogen, weil es den berechtigten Grund gäbe, dass Gefahr für die menschliche Gesundheit oder Umwelt besteht.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes haben die Herstellerfirma Monsanto (was verständlich ist) und die bayerische Staatsregierung (was unverständlich ist) Einspruch eingelegt.
Warum arbeiten die Staatsregierung und damit die CSU und (zwangsläufig) Sie als CSU-Abgeordnete gegen die Gesundheit der Bevölkerung und für den Profit des Multikonzerns Monsanto? Wie vereinen Sie als Ausschussmitglied für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Forderung nach Schutz des Konsumenten mit der Einsprucheinlegung Ihrer Partei (Staatsregierung) zwecks weiterem Anbau von genmanipuliertem Mais, der Mensch und Umwelt schadet? Bei der Vogelgrippe redet man von Risikominimierung, beim Genmais hofiert man regelrecht das Risiko - wie sind diese beiden konträren Einstellungen in Ihrem Ausschuss einem Bürger vermittelbar?

Mit freundlichen Grüßen
Michael v. Lüttwitz

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Freiherr von Lüttwitz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 05.06.2007.

Sie sprechen die am 13.03.2007 durch eine Pressemitteilung bekannt gewordenen Studie einer französischen Forschergruppe an, bei der es sich um die Neubewertung der Ergebnisse einer Fütterungsstudie handelt, die im August 2002 als Teil der Antragsunterlagen zur Beantragung einer Importzulassung (kein Anbau) für die gentechnisch veränderte Maissorte MON 863 eingereicht wurden. Dieser Antrag wurde bei dem damals zuständigen Robert-Koch-Instituts von der Firma Monsanto gestellt.

In ihrer Bewertung des beantragten Produktes vom 19. April 2004 kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Schluss, dass es aufgrund der vorgelegten Antragsunterlagen unwahrscheinlich ist, dass das Inverkehrbringen des Produktes nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben wird.

Im Umweltrat am 24. Juni 2005 hatte ein auf Basis der wissenschaftlichen Bewertung der EFSA vorgelegter Entscheidungsvorschlag der EU-KOM die Zustimmung der damaligen grünen Bundeslandwirtschaftsministerin Künast erhalten. Die Importzulassung durch die KOM daraufhin im August 2005 (Futtermittel) und Januar 2006 (Lebensmittel). MON 863 ist somit in der EU als Lebens- und Futtermittel zugelassen. Allerdings würde eine Verwendung den weitreichenden europäischen Kennzeichnungsverpflichtungen unterliegen.

Eine französische Expertengruppe unter Leitung dieses Wissenschaftler hat nach Veröffentlichung der Studie eine Neubewertung der in der damaligen Studie vorgelegten Daten mit besonderer Berücksichtigung der statistischen Auswertung vorgenommen und nun veröffentlicht. In ihrer Bewertung kommen die Autoren der Publikation zu dem Schluss, dass es weiterer Expositionsstudien bedarf, bevor man davon ausgehen kann, dass es sich bei MON863 um ein für den Verzehr unbedenkliches Produkt handelt.

Über die weitere Vorgehensweise wird nach der Evaluierung der vorliegenden Neubewertung der mit dem Antrag im August 2002 vorgelegten 90 Tage Rattenfütterungsstudie entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Marlene Mortler, MdB

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