Frage an Marlene Mortler von Martin S. bezüglich Gesundheit
Werte Frau MdB Mortler,
ich wollte zur Anfrage vom 27.07.2015 noch mal nachfragen, ob Sie mittlerweile die Quellen, die Sie zu der Aussage vom 22.7.2015 brachten, wieder gefunden haben, denn ich konnte noch keine Antwort entdecken?
mfg,
Martin Steldinger
Weitere Fragen an Marlene Mortler

(...) Wir sehen am Beispiel Colorado, dass der Schwarzmarkt auch nach der Legalisierung von Cannabis weiter blüht. Da der kontrollierte Anbau auch mit höheren Verkaufspreisen einhergeht, nutzen viele Konsumenten weiterhin die billigere Alternative. (...)

(...) In der Diskussion über den legalen Anbau und Verkauf von Cannabis zum Freizeitgebrauch werden entstehende Arbeitsplätze und Steuereinnahmen als Argumente für die Legalisierung angeführt. (...)

(...) Cannabiskonsum ist in Deutschland nicht strafbar und somit auch kein Grund für Strafverfolgung. Zudem hat der Gesetzgeber mit § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) die Möglichkeit geschaffen, beim Besitz "geringer Mengen" zum Eigenkonsum unter bestimmten Umständen von Strafe abzusehen. (...)

Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08. Oktober diesen Jahres über die Plattform abgeordnetenwatch.de.