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Marlene Mortler
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Frage von frankschmidt3@outlook.de frank s. •

Frage an Marlene Mortler von frankschmidt3@outlook.de frank s. bezüglich Soziale Sicherung

sehr geehrte frau mortler,

(quellen konkret 4/2014)
fragen bezüglich der cannabislegalisierung in diesem forum beantworten sie regelmäßig mit den altbekannten standardfloskeln die wissenschaftlich wie juristisch längst ad absurdum geführt wurden - vgl sie hierzu u.a konkret 4/2114 100 jahre dämonisierung.repression + dämonisierung verleihen einem produkt oft erst das gütesiegel "besonders wertvoll"eine der vielen kehrseiten der repressionspolitik.mich interessiert heute vielmehr wie sie mit der entscheidung des BVG umgehen?in seiner entscheidung vom 09.03.94 legte das bvg neue normen im umgang mit cannabis bzw cannabiskonsumenten fest;und in ihrem beschluß haben die verfassungsrichter vier botschaften formuliert,die neskovic so zusammenfast:die erste - und das ist das wirklich neue - ist die gefährlichkeitseinschätzung,die der gesetzgeber ursprünglich gehabt hatte,als er cannabis auch in das btmg eingeführt hatte.diese gefährlichkeitseinschätzung ist unzutreffend + muß neu bewertet werden,...die drit te botschaft des bvg:die uneinheitliche strafrechtliche praxis und rechtsanwendungspraxis die wir in der brd haben - nordsüd - gefälle - und die vierte botschaft ist daß das bvg dem gesetzgeber den auftrag gegeben hat zu überprüfen,ob eine trennung der märkte mit der freigabe von cannabis unter bestimmten voraussezungen möglich ist,weil das bvg erkannt und akzeptiert hat,daß die eigentliche gefahr von cannabis nicht in seinen gesundheitlichen wirkungen besteht,sondern darin,daß es eine kriminelle szene gibt,daß diejenigen,die cannabis konsumieren wollen,sich in diese szene begeben müßen.soweit die botschaften des bvg und es ist überhaupt keine frage, daß hier nach wie vor ein gesellschaftliches und politisches vollzugsdefizit besteht.juristen halten dies,je länger es dauert,aus rechtsstaatlichen gründen für problematisch.es steht heute ohne zweifel fest das sich der cannabiskonsum durch prohibition nicht verhindern läßt.
mit freundlichen grüßen,
frank schmidt

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