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Markus Stein
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Frage von Kerstin v. •

Warum stellen sich die SPD Frauen gegen das Burko Verbot

ehr geehrter Herr Stein,

während die CDU ein Verbot fordert, sprechen sich Teile der SPD‑Frauen öffentlich dagegen aus.

Aus meiner Sicht steht die Burka im Widerspruch zur Gleichstellung von Männern und Frauen. Sie ist kein religiöses Symbol, sondern entsteht aus patriarchalen Strukturen und sozialen Erwartungen. Wer behauptet, Frauen würden sie freiwillig tragen, ignoriert die Lebensrealitäten vieler Betroffener.

Ein staatlich geduldetes Vollverschleiern kann radikale Milieus stärken und trägt dazu bei, Frauen aus dem öffentlichen Leben zu drängen. Die Burka ist nicht nur ein Kleidungsstück, sondern ein Instrument der Unsichtbarmachung und Unterdrückung.

Wie positionieren Sie sich zu diesem Thema und welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um Frauenrechte konsequent zu schützen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau van B.,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Tat stehe auch ich einer Vollverschleierung grundsätzlich kritisch gegenüber. Eine Benachteiligung oder Unterdrückung von Frauen, auch wenn sie religiös begründet wird, ist für mich nicht akzeptabel.

Die Frage, ob ein pauschales Verbot der Burka der geeignete Weg ist, die Rechte der betroffenen Frauen zu stärken, sollte meines Erachtens jedoch differenziert betrachtet werden.

Ein solches Verbot würde bereits verfassungsrechtliche Fragen im Hinblick auf die Religionsfreiheit und die allgemeine Handlungsfreiheit aufwerfen. Denn einerseits gilt es, Freiheit und Selbstbestimmung von Frauen zu schützen, andererseits sind die im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte zu achten.

Auch die praktische Wirkung eines generellen Verbots der Vollverschleierung sollte berücksichtigt werden. Ein solches Verbot könnte beispielsweise dazu führen, dass Frauen, die eine Burka - freiwillig oder unfreiwillig - tragen, sich noch stärker aus dem öffentlichen Leben zurückziehen oder daran gehindert werden, am öffentlichen Leben teilzunehmen. Das von Ihnen angesprochene Problem der Unsichtbarmachung von Frauen könnte dadurch im Einzelfall sogar noch verstärkt werden.

Selbstverständlich gibt es aber auch Situationen, in denen eine Vollverschleierung schon aus Gründen des öffentlichen Interesses nicht zulässig sein kann. Das gilt insbesondere dort, wo es erforderlich ist, dass das Gesicht einer Person erkennbar ist - beispielsweise bei der Identitätsfeststellung, für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder bei anderen gesetzlich geregelten Bereichen.

Ich meine deshalb, dass wir uns politisch darauf konzentrieren sollten, die Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen auch auf anderen Wegen zu stärken. Geeignete Maßnahmen sehe ich beispielsweise im Bildungsbereich. Bereits in Kitas und Schulen muss vermittelt und gelebt werden, dass alle Menschen gleichberechtigt und gleichwertig sind. Bildung eröffnet Chancen auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit und kann auch Mädchen und Frauen darin stärken, sich selbst zu behaupten und für ihre Rechte einzustehen.

Sollten Sie weitere Rückfragen haben, melden Sie sich gerne jederzeit.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Stein

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