Wieso wird die Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen des TV-L auf die Beamten – entgegen dem Koalitionsvertrag und gängiger Praxis – in Frage gestellt?
Sehr geehrter Herr Söder,
in einer Pressemitteilung des StMFH vom 14.02. wird ausgeführt, dass erst einmal geprüft werden müsse, ob das Ergebnis der TV-L-Verhandlungen auf die bayerischen Beamten übertragen wird.
Bereits zuvor hatte die Bayerische Staatsregierung in einer Pressemitteilung angekündigt, das Ergebnis ggf. nur noch mit einer Verzögerung von sechs Monaten auf die Beamten zu übertragen.
Aus meiner Sicht ist dies ein Zeichen von Missachtung gegenüber Beamten und widerspricht dem aktuellen Koalitionsvertrag (2023-2028; S. 49), laut dem die Regierung auch weiterhin zu einer zeitgleichen und systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamte stehe. Auch sehe ich die Gefahr, dass die Besoldung schleichend an Kaufkraft verliert.
Quellen: https://www.stmfh.bayern.de/internet/stmf/aktuelles/pressemitteilungen/26167/
https://www.dbb.de/artikel/doppelhaushalt-auf-kosten-des-oeffentlichen-dienstes.html
https://www.bayern.de/staatsregierung/koalitionsvertrag-2023-2028/

