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Frage von Philipp R. •

Frage an Markus Söder von Philipp R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Söder,

ich lese gerade den aktuellen Beschluss aus der Kabinettssitzung vom 7. April 2021.

Unter anderem schreibt der Beschluss vor, dass für einen Besuch der Geschäfte im Einzelhandel bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 200 ein maximal 24 Stunden alter negativer Schnelltest vorgelegt werden soll. Ich habe gestern Schnelltests bei der Apotheke gekauft.

Meine Frage lautet: wie soll ein glaubwürdiger Nachweis über das Alter sowie die Zugehörigkeit des Tests erbracht werden, bzw. welche Werkzeuge stehen dem Einzelhandel zur Verfügung zum überprüfen, ob der Test wirklich von der vorlegender Person und innerhalb der letzten 24h gemacht wurde?

Ein (fahrlässiger) Bürger könne auf die Idee kommen, einen einzigen Test zu kaufen und diesen über längeren Zeitraum vorzulegen oder auch an andere Personen weiterzugeben und zwar ohne zu fürchten, dass dieser Betrug aufgedeckt oder geahndet werden kann.

Eine mögliche Motivation für derartigen Betrug könnten die Kosten sein, immerhin wenn eine 5 Köpfige Familie 1 mal jede Woche irgendetwas im Einzelhandel besorgen müsste, würden die Kosten bei einem Einzelpreis für einen Schnelltest von 8€ sich im Monat auf 160€ belaufen!

Vielen Dank

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