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Markus Söder
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Frage von Peter B. •

Frage an Markus Söder von Peter B. bezüglich Jugend

Wollen Sie wirklich die Ruhezeiten auf einem Kinderspielplatz bezw.Bolzplatz streichen?
Bisher waren Ruhezeiten zwischen 12.00 - 15.00 Uhr üblich Abends ab 19.00 Uhr. Die Kinder haben diese im Großen und Ganzen eingehalten. Wir haben wirklich nichts gegen den Spielkrach, aber manchmal ist man froh, wenn es mal eine Pause gibt.
Wie Sie einen Lärmschutz einrichten wollen ist uns aber völlig schleierhaft. Ein Teil der Kinder kommen nicht mit dem Fahrrad sondern werden mit dem Auto hergebracht und mit Hupen abgeholt

Mit Freunlichen Grüssen
P. Bosenius

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Sehr geehrter Herr Bosenius,

Kinderlärm gehört in Wohngebieten zum sozialen Leben dazu. Nach dem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung ist Kinderlärm künftig als sozial angemessen hinzunehmen. Unnötig störender Lärm ist zu vermeiden.

Auch bisher hat die öffentliche Verwaltung in diesem Sinne gehandelt. Durch den Gesetzesentwurf soll Kinderlärm aber kein Grund für Nachbarschaftsklagen gegen Kindergärten und Kinderspielplätze sein.

Auch Jugendspielplätze sollen durch den Gesetzesentwurf im Hinblick auf Lärm bevorzugt behandelt werden. Bei der Berechnung von Abständen zwischen einer Jugendspieleinrichtung zur Wohnbebauung sollen künftig die besonderen Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung für Ruhezeiten keine Anwendung finden. Damit können die Abstände fast halbiert werden. Allerdings kann man anders als bei Kindern, die dies erst erlernen müssen, von Jugendlichen schon erwarten, dass sie Rücksicht auf andere nehmen. Deshalb wird der Lärm von Jugendspielplätzen weiterhin analog zur Sportanlagenlärmschutzverordnung beurteilt, ohne den Ruhezeitenzuschlag. Außerdem müssen die Betreiber von Jugendspieleinrichtungen technisch und baulich vertretbare Schallschutzmaßnahmen ergreifen sowie eine bestimmungsgemäße Nutzung sicherstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Markus Söder MdL

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