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Markus Schreiber
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Frage von Barbara U. •

Frage an Markus Schreiber von Barbara U. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schreiber
Das Corona- Konzept ist für mich aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar, obwohl ich mich daran halte.
Was bringt das Gesichtsschildverbot, wenn das Goss der Bevölkerung Masken trägt, die nur das Gegenüber, nicht aber den Träger schützen?
Gesichtsschilder sind zwar nicht so sicher, wie sterile Masken, aber für diese gibt es keine optischen Kontrollmöglichkeiten, wie lange diese getragen wurde, was jedoch bei den Schilden (Fingerabdrücke usw.) erkennbar ist. Das Gaststättengewerbe unterstützte man mit Gestühl auf Gehwegen & manchmal zusätzlich noch auf Parkbuchten, wo die Gäste ohne Masken saßen. Die könnten sich schnell auf Abhol- & Lieferdienste umstellen, was Künstlern & anderen Freischaffenden nicht möglich ist.

In Lebensmittelgeschäften wird am Eingang auf die Nutzung von Masken geachtet, aber danach nur noch selten. Dort sind sie dann Kinnwärmer.
In manchen Läden wird auf die Nutzung der Wagen geachtet, durch die in den Gängen wenigstens in Fahrtrichtung Abstand gehalten wird, in anderen greifen div. Kunden zu Pappkartons und entledigen sich mancher Ware irgendwo, wenn er zu schwer wird.
Wenn man aus Unachtsamkeit anderen einen Schaden zufügt, kann man bestraft und schadensersatzpflichtig gemacht werden. Warum werden Maskenverweigerer nicht zum Abstrich gezwungen u. als Virenträger wg. vorsätzlicher Körperverletzung strafrechtlich verfolgt /bestraft & zivilrechtlich haftbar gemacht?
Könnte man das nicht für den Bundestag anregen?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Uduwerella, liebe Barbara,

vielen Dank für die Anfrage/Anmerkungen zur Maskenpflicht. Tatsächlich sagen uns die Wissenschaftler, dass das Tragen von Mund-Nasen-Schutz einen sehr wirksamen Schutz darstellt. Die gestellte Frage: "Warum werden Maskenverweigerer nicht zum Abstrich gezwungen u. als
Virenträger wg. vorsätzlicher Körperverletzung strafrechtlich verfolgt /bestraft & zivilrechtlich haftbar gemacht?" kann ich insofern
nachvollziehen, allerdings halte ich einen Zwang zum Abstrich für unverhältnismäßig und denke insofern, dass eine Anregung an den Bundestag nichts bringen würde.
Allerdings gibt es in Hamburg einen Bußgeldkatalog für Maskenverweigerer. Er ist unter "Bußgeldkatalog zur SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung auf hamburg.de einsehbar und stellt aus meiner Sicht ein wirksames Mittel zur Durchsetzung der Maskenpflicht dar.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Schreiber

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