
(...) Die derzeitige 2-m-Regelung ist eine Regelung auf Landesebene. (...) Möglich und von uns ausdrücklich befürwortet sind abweichende Regelungen auf Kreis- oder Gemeindeebene, in denen gemeinsam mit den örtlichen Natursport- und Wandervereinen Modellprojekte und individuelle Regelung für die Nutzung von unter zwei Meter breiten Waldwegen möglich gemacht werden. (...)