
(...) Der Ausschuss hat zu Ihrer Eingabe eine Stellungnahme des Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz eingeholt. Die Überprüfung kam zu dem Ergebnis, dass die Sachbehandlung durch die Staatsanwaltschaft der Sach- und Rechtslage entspricht und nicht zu beanstanden ist. Der Ausschuss hielt nach Beratung diese Stellungnahmen für zutreffend und sah deshalb keine Möglichkeit, Ihrer Eingabe zum Erfolg zu verhelfen. (...)