
(...) Sie haben Recht, dass die Fraktionen in der sogenannten Obleute-Runde darüber entscheiden, ob eine Öffentliche Anhörung aufgezeichnet wird oder nicht. Bei der Öffentlichen Anhörung zum Jugendschutzgesetz, auf die Sie sich beziehen, hat es in der Tat keine Videoaufzeichnung gegeben. Welche Fraktion keine Videoaufzeichnung wollte oder welche anderen Gründe es für die nicht erfolgte Videoaufzeichnung gegeben hat, entzieht sich meiner Kenntnis, da ich kein Obmann meiner Fraktion bin. (...)