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Markus Herbrand
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Frage von Thomas P. •

Werden Sie von der Bundesregierung einen Zwischenbericht zur Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG für Termingeschäfte anfordern?

Sehr geehrter Herr Herbrand,

danke für die Antwort bzgl. der Mitteilung von Fallzahlen zu § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG. Es wurde angekündigt, dass Sie zur Thematik regelmäßige Informationen und die Bereitstellung von verfügbaren Daten einfordern werden.
Ich halte es für sinnvoll, für einen ersten Zwischenbericht den Stichtag 30.06.2023 zu wählen und die Daten für das Jahr 2021 von der Bundesregierung ermitteln zu lassen.

Die große Mehrzahl der Steuerzahler ohne StB hat ihren ESt-Bescheid für 2021 schon erhalten und ggf. Einspruch eingelegt. Die von mir erbetenen Zahlen dürften also vorliegen bzw. ermittelbar sein.

Weitere interesannte Daten wären:
Anzahl der ruhenden Einsprüche, Strafverfahren, Bußgeldverfahren, Vollstreckungsverfahren u. Insolvenzen von betr. Anlegern

Eine zeitnahe Übermittlung des Zwischenberichts könnte es ermöglichen, dass das Kanzleramt wegen der erschreckenden Daten seine Blockade aufgibt und die Streichung doch noch ins ZuFinG aufgenommen wird.

MfG

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre erneute E-Mail. Wie in unserer ersten Antwort zur Thematik der Verlustverrechnungsbeschränkung angekündigt, wird Markus Herbrand "regelmäßige Informationen und die Bereitstellung von verfügbaren Daten einfordern." Über die genauen Zeitpunkte und ggf. verwendeten Stichtage ist dabei noch nicht entschieden worden.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Fürste

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