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Markus Herbrand
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Frage von Martin V. •

Frage an Markus Herbrand von Martin V. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Herbrand,

in dem Artikel "Böse Überraschung für Rentner" der WAZ vom 4. September werden Sie mit dem Satz "Für die Betroffenen bedeutet es im schlimmsten Fall, dass die Rentenerhöhung von der Steuerlast aufgefressen wird" zitiert.
Obwohl ich ebenso wie Sie die FH in Nordkirchen erfolgreich verlassen habe und mehr als 40 Jahre tätig war, kann ich mir einen solchen Sachverhalt nicht vorstellen.
Meine Berechnung für einen alleinstehenden Rentner, der keine weiteren Einkünfte hat und der im Jahre 2019 steuerfrei blieb, ergibt, dass auch bei einer Rentenerhöhung von 3,45 % in 2020 keine Steuer zu entrichten ist. Sollte er doch in die Steuer rutschen, greift der Eingangssteuersatz von 14 % der dann bis zu einem zu versteuerndem Einkommen (zvE) von 14.532 € auf den Grenzsteuersatz von 24 % ansteigt. Dieser wiederum steigt dann bis zu einem zvE von 57.051 auf 42 %.
Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Durchschnittssteuersatz bezogen auf das zvE deutlich geringer bei etwa 27 % liegt.
Eine weitere Berechnung für einen Rentner mit 40.000 € und einem steuerfreien Teil von 8.800 € ergab eine Einkommensteuer von 4.499 €. Auf 40.000 € gerechnet 11,2475 %.
Für Arbeitnehmer ist die Steuerbelastung deutlich höher. Sie liegt bei 5.887 €.
Zu der oft gehörten Behauptung, durch Progression würde die Gehaltserhöhung mehr als aufgefressen, ein Gegenbeispiel. Fußballspieler FCB StKl. 3/2 ohne Kirchensteuer mit Brutto 1.000.000 € mtl.: Netto 527.608 € (mehr als 50 %). Gehaltserhöhung um 10.000 € auf Brutto 1.010.000 €: Netto 532.860 €. Es verbleibt ein Plus von 5.252 € (auch mer als 50 % der Gehaltserhöhung).
Meine Helfer waren WISO Steuerprogramm / Gehaltsrechner und ein halber Bierdeckel.
Vielleicht könnten Sie mal ein konkretes Rechenbeispiel aufzeigen, das ihr Zitat untermauert.

Mit freundliche Grüßen
Martin Vesper Dipl.-Finanzwirt (FH)

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Sehr geehrter Herr Vesper,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Bitte um Aufklärung zu meinem Zitat. In der Tat haben Sie recht. Meine Aussage „(…), dass die Rentenerhöhung unterm Strich von der Steuerlast aufgefressen wird.“ ist in dieser Eindeutigkeit nicht durch ein einfaches Rechenbeispiel zu belegen. Da die individuellen Rentenbezüge und deren jeweilige Entstehung sowie die damit möglicherweise verbundene Steuerlast zudem von zahlreichen Faktoren wie der Höhe von Gehalt und Rentenbeiträgen, dem Bezug von Lohnersatzleistungen, dem gesamten Einzahlungszeitraum und der Dauer des Rentenbezugs sowie möglicherweise neben der gesetzlichen Rente erwirtschafteten privaten Vorsorgemaßnahmen (Aktien, Immobilien usw.) und dem Familienstand abhängen, ist der Umfang der individuellen Rentenbesteuerung grundsätzlich nicht zu verallgemeinern. Die von Ihnen erwähnte Einschätzung würde ich daher an dieser Stelle nicht wiederholen.

Tatsächlich sollte meine Kritik an der dahinschmelzenden Rentenerhöhung vor allem auf die zunehmende Einkommenssteuerpflicht für Rentnerinnen und Rentner abzielen. Einhergehend mit deren Pflicht, erstmals eine Einkommenssteuererklärung einzureichen, wird in vielen Fällen auch die Expertise einer Steuerberaterin bzw. eines Steuerberaters notwendig sein. Die damit verbundenen Kosten sind es, die letztlich einen nicht unerheblichen Teil der Erhöhung kosten. Die Höhe der „Verluste“ sind dabei natürlich vom Umfang der steuerberatenden Expertise abhängig. Darüber hinaus sind mir aus der persönlichen Steuerberatungspraxis Fälle bekannt, in denen die Rentenbezieher von der Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen überrascht wurden und wegen der verspäteten Abgabe der dann durch die Behörde angeforderten Steuererklärungen Verspätungszuschläge in m.E. unverhältnismäßiger Höhe zahlen mussten. Diese Einschätzung der Gesamtsituation hätte ich auch in dem Ihnen zitierten Artikel eindeutiger formulieren müssen. Auch wenn es wie eine gern genutzte Ausrede klingen mag, so ist mir die verkürzte und in ihrer Eindeutigkeit falsche Aussage leider in der Abstimmung mit meinem Büro „durchgerutscht“. Angesichts meines Anspruchs an mich selbst und meiner ansonsten sehr präzisen Arbeitsweise – die nicht zuletzt auch auf der von Ihnen angesprochenen Ausbildung in Nordkirchen beruht –, kann ich Ihnen nur versichern, dass sich ein derartiger Fehler nicht wiederholen wird.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Markus Herbrand

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