Portrait von Markus Herbert Weske
Markus Herbert Weske
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Markus Herbert Weske zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Manuel S. •

Frage an Markus Herbert Weske von Manuel S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Herbert Weske,

Mir wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden werden:

•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen •Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz •Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich •Bars, Clubs und Diskotheken •Messen •Fahrschulen •Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe •Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport •Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter •Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) •Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.

Meine Frage ist, wer haftet dafür, wenn jemand die Masken nicht vertragen kann, weil diese Menschen Asthma haben oder Atemprobleme haben und oder wenn jemand von seiner Krankheit nichts weiß und dieser Menschen, ohnmächtig zusammenbrechen plötzlich? Wer ist dann haftbar das Land, die Kommune oder der Geschäft selber?

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz

Portrait von Markus Herbert Weske
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

die jeweiligen Auflagen werden von den Landesregierungen – in der Regel über Erlasse bzw. Verordnungen – festgelegt.

Insofern bitte ich Sie, die gewünschten Informationen über Haftungsfragen beim Land Nordrhein-Westfalen einzuholen. Sehr viele Informationen finden Sie auf folgender Internetseite:
https://www.land.nrw/corona

Sollte Ihre Frage auf der Homepage nicht beantwortet werden, so gibt es folgende Möglichkeit zur direkten Kontaktaufnahme (Montag–Freitag, 8–18 Uhr):
Telefon: 0211 / 9119-1001
E-Mail: corona@nrw.de

Mit freundlichen Grüßen

Markus Herbert Weske