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Frage von Dirk B. •

Frage an Markus Herbert Weske von Dirk B. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

ich beziehe mich auf einen Entwurf (Drucksache16/4103) der wohl demnächst in Abstimmung gebracht werden soll. Hiernach ist geplant die sogenannte Opt Out Möglichkeit der Arbeitszeit für Feuerwehrleute erneut (nach 2006 und 2010) bis 2016 zu verlängern, damit diese weiter über die in Europa geltende maximale Arbeitszeit von 48 Stunden Dienst machen können. Diese Mehrarbeit wird dann mit maximal 20 Euro Pauschale pro Schicht abgegolten, was bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 54 Stunden/Woche rechnerisch einen Stundenlohn von ca. 8,33 also noch unter dem von verschiedenen Parteien (auch der Ihrer!) geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro.
Näheres und auch noch andere Aspekte zu diesem Entwurf können Sie unter folgenden Link auf der Internetseite der Deutschen Feuerwehrgewerkschaft nachlesen: http://www.dfeug.de/index.php/nordrhein-westfalen/news/1053-stellungnahme-zur-verlaengerung-der-opt-out-zahlung-in-nrw.html
Nun zu meiner Frage:
Wie stehen Sie zu dieser Opt Out Möglichkeit, auch oder gerade im Bezug auf den Mindestlohn und wie lange gedenkt die Politik noch Ausnahmen zuzulassen um geltendes Europarecht zu umgehen?

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Brokatzky

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SPD

Sehr geehrter Herr Brokatzky,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme und das Gesprächsangebot, die mich über mehrere Kanäle erreicht haben. Interessanterweise schickte „Abgeordnetenwatch“ mir auch Ihre erste, offensichtlich abgelehnte Anfrage.

Da meine Schwerpunkte Finanz- und Sportpolitik sind, werde ich mich in den kommenden Tagen schlau machen und in dieses innenpolitische Thema einarbeiten. Ich melde mich dann erneut bei Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Herbert Weske MdL

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SPD

Sehr geehrter Herr Brokatzky,

inzwischen habe ich mir aufgrund Ihrer Hinweise und in einigen Gesprächen ein detailliertes Bild machen können. Hintergrund für die geplante erneute Verlängerung ist der Umstand, dass einige Kommunen in Nordrhein-Westfalen die vergangenen Jahre nicht (ausreichend) genutzt haben, um den notwendigen Personalmehrbedarf durch zusätzliche Einstellungen bzw. die Ausbildung von Feuerwehrleiten decken zu können. Ich versuche noch zu klären, ob das Land bei den betroffenen Kommunen ggf. nicht genügend Druck gemacht hat.

Nun kommen wir offensichtlich nicht drum herum, zur Gewährleistung des Feuerschutzes im ganzen Land diese Befristung noch einmal um drei Jahre zu verlängern. Diese Weitergewährung muss nun aber wirklich die letzte sein.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Herbert Weske MdL