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Markus Grübel
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Frage von Angelika B. •

Frage an Markus Grübel von Angelika B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Grübel,

Ich möchte fragen, ob sie schon einmal daran gedacht haben, Alleinerziehende zu unterstützen, zu fördern.

Als Alleinerziehender ist man für die Betreuung der Kinder/Heranwachsenden und für die Sicherung des Lebensunterhaltes der Familie zuständig. Reicht der Verdienst hierzu nicht aus, bleibt nur noch der Weg über Harz IV.
Warum ist es nicht möglich, als Alleinerziehender auch einen Kinderzuschlag zu erhalten?
Warum erhält ein Alleinerziehender, wenn er Unterhalt für die Kinder vom anderen Elternteil erhält, aber das Familieneinkommen immer noch zu niedrig ist, keinen Kindergeldzuschlag?
Können sie sich dafür einsetzen, das das verändert wird?
Mit freundlichen Grüßen

Angelika Buchholz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Buchholz,

vielen Dank für Ihre email zum Kinderzuschlag für Alleinerziehende. Seit dem 1. Oktober 2008 ist der weiterentwickelte Kinderzuschlag in Kraft. Wie auch schon früher bekommen natürlich auch Alleinerziehende einen Kinderzuschlag, wenn sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Künftig profitieren rund 250.000 Kinder vom Kinderzuschlag, das sind rund 150.000 mehr als bisher.
Eckpunkte des neuen Kinderzuschlags sind:
Die Mindesteinkommensgrenze wurde deutlich abgesenkt und einheitlich auf 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für Paare festgelegt. Vorher wurde diese Grenze individuell berechnet, was in der Praxis zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand und einer Ablehnungsquote von mehr als 80 Prozent führte.
Auch die Anrechnung für Einkommen aus Erwerbstätigkeit wurde von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt.
Entfristung der bislang auf drei Jahre begrenzten Leistung.
Ein neues Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen aus der Grundsicherung für jenen Personenkreis, der bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf hätte. Insbesondere Alleinerziehende, die SGB II-Leistungen nicht geltend machen – aus welchen Gründen auch immer – sind nun nicht mehr aufgrund ihres durch den Mehrbedarf erhöhten Bedarfs vom Kinderzuschlag ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Markus Grübel MdB

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