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Markus Grübel
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Frage von Joachim F. •

Frage an Markus Grübel von Joachim F. bezüglich Gesundheit

Meine Frage zur Bürgerversicherung/Kopfpauschale:

Wie wird die Beitragszahlung für Ledige bzw. Familien geregelt und was hat das für Auswirkungen für die div. privaten Krankenkassen?

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Die gesetzliche Krankenversicherung ist derzeit nicht zukunftsfest. Hauptproblem der gesetzlichen Krankenversicherung ist, dass die Zahl der versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse infolge hoher Arbeitslosigkeit, der Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, zunehmender Schwarzarbeit und einer voranschreitenden Alterung unserer Gesellschaft immer weiter rückläufig ist. Das bedeutet, die Basis für die Solidargemeinschaft wird im heutigen System immer schmaler, die Belastung darauf aber immer größer.

Ziel von CDU und CSU ist es, auch in Zukunft hochwertige Gesundheitsversorgung für alle zu sichern. Dafür werden wir das heutige System umbauen und eine solidarische Gesundheitsprämie einführen. Zweck der solidarischen Gesundheitsprämie ist es, die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren, sie vor den Belastungen der Alterung unserer Gesellschaft weitgehend zu schützen, den Faktor Arbeit von den Gesundheitskosten zu entlasten und damit wieder Anreize für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu setzen.

Die solidarische Gesundheitsprämie setzt sich aus einer persönlichen Gesundheitsprämie und einer Arbeitgeberprämie zusammen. Die persönliche Gesundheitsprämie wird auf der Grundlage der durchschnittlichen Leistungsausgaben je Versichertem ermittelt. D.h.: Alle Krakheitskosten des letzten Jahres geteilt durch die Zahl der Versicherten. Auf der Basis der Zahlen von 2004 ergibt das einen Betrag von 109 Euro für den Versicherten. Damit niemand, vor allen Dingen nicht Geringverdiener und Kleinstrentner, finanziell überfordert werden, ist eine Belastungsgrenze vorgesehen. Jeder soll höchstens 7% seines Einkommens für die Gesundheitskosten bezahlen müssen. Übersteigt die Höhe der eigentlich fälligen persönlichen Prämie die Belastungsgrenze, erhält die Krankenkasse des Versicherten unbürokratisch einen Ausgleich. Dieser Betrag wird aus einem Sondervermögen finanziert, das sich aus den Arbeitgeberanteilen speist. Damit ist garantiert, dass jeder Versicherte nur die Belastung trägt, die er tragen kann.

Mit der Begrenzung der persönlichen Gesundheitsprämie durch eine Belastungsgrenze wird das Argument ad absurdum geführt, die Sekretärin zahle genauso viel wie ihr Chef. Es wird dabei bleiben, dass niedrige Einkommensgruppen entsprechend ihrem Einkommen zahlen. Der Unterschied besteht aber darin, dass künftig bei der Krankenkasse wegen des Solidarausgleichs der gleiche Betrag ankommt. Dies ist bedeutsam, weil auf diese Art und Weise die Einnahmen der Krankenkassen nicht mehr von der Konjunktur abhängig sind und auch nachhaltiger gestaltet werden können. Da auch für Rentner der gleiche Betrag bei der Krankenkasse ankommt wie für aktiv Beschäftigte, wird das Finanzierungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung demographiefest ausgestaltet. Damit erreichen wir, dass für die Kassen jeder Versicherte gleich viel wert wird - anders als heute. Zudem kann der heutige Risikostrukturausgleich erheblich vereinfacht und in seinem Volumen reduziert werden, da der Finanzkraftausgleich entfällt.

Die Arbeitgeber zahlen in Zukunft für jeden Arbeitnehmer einen dauerhaft festen Satz des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens. Die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages führt zu einer weitgehenden Entkoppelung der Gesundheits- von den Arbeitskosten.

Kinder sind auch weiterhin beitragsfrei mitversichert. Die Gesundheitskosten der Kinder sollen in Zukunft aber gerecht aus Steuermitteln von allen, auch von Beamten, Freiberuflern und Privatversichreten finanziert werden. Heute werden die Kosten für die Mitversicherung der Kinder nur von den Beitragszahlern aufgebraucht. Künftig zahlen Bezieher höherer Einkommen auch höhere Steuern und werden damit stärker zu Finanzierung der Gesundheitskosten der Kinder herangezogen: Dazu soll der Spitzensteuersatz von 42 Prozent auf 39 Prozent, statt wie bisher vorgesehen auf 36 Prozent gesenkt werden. Ansonsten bleibt es bei dem Konzept der Union für ein neues Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen und einfachen Regeln.

Die Union ist überzeugt, dass mit ihrem Konzept einer solidarischen Gesundheitsprämie die gesetzliche Krankenversicherung wieder auf ein stabiles finanzielles Fundament gestellt werden kann. Ohne diese grundlegenden Reformen drohen weitere Leistungseinschränkungen oder Beitragssatzsteigerungen. Beides ist für CDU und CSU nicht akzeptabel. Zudem bleiben sowohl die gesetzliche Krankenversicherung, als auch die private Krankenversicherung erhalten.

Die zwangsweise Einbeziehung von Privatversicherten wie Beamten und Selbstständigen bei der _Bürgerversicherung_ hilft da nicht weiter. Sowohl diese Personengruppe als auch die privaten Versicherungsunternehmen genießen Vertrauensschutz, und bei einer Abschaffung der privaten Krankenversicherung würde in Berufs- und Eigentumsrechte der Betroffenen in verfassungswidriger Weise eingegriffen. Daher bedürfte es jahrzehntelanger Übergangsregelungen, um Privatversicherte wie Beamte und Selbstständige in das System der GKV einzubeziehen. Darüber hinaus kann durch diesen Akt von einer Stabilisierung der Finanzgrundlagen keine Rede sein. Eine Vergrößerung des pflichtversicherten Personenkreises bringt nämlich nicht nur zusätzliche Einnahmen, sondern hat auch zusätzliche Ausgaben zur Folge. Gerade bei Beamten ist fraglich, ob deren Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen nicht sogar über dem Durchschnitt aller GKV-Versicherten liegt. Eine Bürgerzwangsversicherung ist deshalb ein Irrweg und wird von Experten abgelehnt.

*Die von der SPD propagierte "Bürgerversicherung" bietet keine Lösung für die anstehenden Probleme im Gesundheitswesen:*

* Sie führt nicht zur Entkoppelung von Arbeits- und Gesundheitskosten.

* Private und gesetzliche Kassen werden zu einer Einheitskasse ("Bürgerzwangsversicherung") gleichgeschaltet. Wettbewerb findet nicht mehr statt. Das wird zwangsläufig teuer.

* Die Bürgerversicherung wirkt wie eine Sondersteuer für mittlere und untere Einkommen. Sie schafft damit nicht mehr Gerechtigkeit.

* Eine Bürgerversicherung könnte nur für Berufsanfänger eingeführt werden. Die Folge wären jahrzehntelange Übergangsregelungen mit teuren Reibungsverlusten.

Markus Grübel MdB

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