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Markus Grübel
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Frage von Gerald S. •

Frage an Markus Grübel von Gerald S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Grübel,

CDU/CSU kündigen eine deutliche Vereinfachung der privaten Altersvorsorge an. An welche Veränderungen der gesetzlichen Vorschriften ist dabei insbesondere gedacht?

Durch das Alterseinkünftegesetz werden ab 2006 (gegen den Rat des Sachverständigenrats) Unisex-Tarife in der privaten Altersvorsorge de facto zur Pflicht. Bei anderen Versicherungen (z.B. Lebensversicherungen) darf weiterhin nach Geschlecht unterschieden werden. Wäre hier nicht eine einheitliche gesetzliche Regelung (entweder "unisex" oder "versicherungsmathematisch") dringend geboten?

Mit freundlichen Grüßen

Gerald Seidel

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CDU

Sehr geehrter Herr Seidel,

vielen Dank für Ihre email zu den Themen Vereinfachung der privaten Altersvorsorge und Unisex-Tarife.

Die CDU/CSU plant die komplizierten Regelungen der gegenwärtigen Förderung der privaten Altervorsorge durch weniger Bürokratie zu vereinfachen. Darüber hinaus soll selbst genutzter Wohnraum in die private Vorsorge einbezogen werden.

Durch das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz), das die Regierungskoalition mit ihrer Mehrheit im Deutschen Bundestag am 11. März 2004 verabschiedet hat, ist ein Paradigmenwechsel im Sicherungsziel der gesetzlichen Rente vorgenommen worden. Das Leistungsniveau der gesetzlichen Rente sinkt - ausgehend von der bisherigen Definition des sog. Nettorentenniveaus - von bisher Zweidrittel auf nur noch die Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens. Die gesetzliche Rente hat damit in Zukunft nur noch den Charakter einer beitragsfinanzierten Basissicherung. Dieser Paradigmenwechsel macht deutlich, dass eine neue Gewichtung von gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge erforderlich ist. Die kapitalgedeckte private und betriebliche Altersvorsorge wird zukünftig eine deutlich stärkere Bedeutung gewinnen.

Angesichts der niedrigeren Renten von Frauen sind diese von der deutlichen Absenkung des Niveaus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rente im besonderen Maße betroffen. Deshalb ist eine kompensatorisch angelegte kapitalgedeckte Versorgung im Alter für Frauen umso erforderlicher. Darauf haben wir in unserem Entschließungsantrag zum RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 10. März 2004 (BT-Drucksache 15/2690) ausdrücklich hingewiesen. Allerdings habe ich Zweifel, ob mit Unisextarifen, die die Regierungskoalition mit dem am 29. April 2004 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen eingeführt hat, der richtige Weg beschritten worden ist. Denn wenn durch geschlechtsunabhängige Versicherungsprämien die Kosten für Männer steigen, diese in der Folge keine Riester-Renten-Verträge mehr abschließen, wird die Riester-Rente allein ein Produkt für Frauen werden. Für die Frauen wäre dann nichts erreicht, weil es faktisch bei den heutigen - höheren - Frauen-Tarifen bliebe. Vor diesem Hintergrund besteht die Gefahr, dass die Einführung von Unisextarifen ein Phyrussieg für die Frauen ist.

Im Interesse einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein besonderes Augenmerk auf die weitere Entwicklung der Riester-Rente haben und mit großem Interesse dem Alterssicherungsbericht entgegensehen, der Ende diesen Jahres vorgelegt und in dem erstmalig eine Aussage über den Umfang und den Verbreitungsgrad der privaten und betrieblichen kapitalgedeckten Altersvorsorge gemacht werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Grübel

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