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Markus Ferber
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Frage von Joachim H. •

Frage an Markus Ferber von Joachim H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Europaabgeordneter Ferber,

Zunächst bedanke ich mich für Ihre Antwort, die aber wenig konkret ist. Deshalb meine Nachfrage:

Wenn die CSU mit Frau Aigner den Agrarminister stellte und heute mit Herrn Friedrich noch stellt, wieso ist es dann möglich, daß Landgrabbing in Deutschland weiter voranschreitet? Allein in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben sich Großinvestoren bereits über 30 000 Hektar unter den Nagel gerissen. Auch in der EU beschleunigt sich das "böse" Spiel. Stimmt das oder stimmt das nicht?

http://www.deutschlandfunk.de/landgrabbing-ausverkauf-der-ostdeutschen-landwirtschaft.724.de.html?dram:article_id=274916

Sie sagen, das Landerwerb durch Großinvestoren aus den USA kein Bestandteil des Freihandelsabkommen sei. Sind Sie sich da sicher? Sind Sie bei den Geheimverhandlungen mit einbezogen?

Junge Bauern sehen durchaus einen Zusammenhang mit dem TTIP, dadurch eine weitere Industrialisierung der Landwirtschaft und einen erheblichen Strukturwandel, auch zum Nachteil des deutschen Verbrauchers.

http://www.stopp-landgrabbing.de/

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hahn,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage vom 28. April zum Thema „Landgrabbing“.

Ich leugne nicht, dass es sich beim Thema Landgrabbing um ein Problem handelt. Wie der von Ihnen verlinkte Beitrag im Deutschlandfunk zurecht herausstellt, wurde das Phänomen leider zu lange vernachlässigt und von den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten zu wenig Gebrauch gemacht. Deswegen wurde im Koalitionsvertrag nun verabredet, das Thema anzugehen. Ein mögliches Instrument wäre zum Beispiel, die noch in der Hoheit des Bundes verbliebenen Treuhandflächen an die Bundesländer zu überführen, die die Flächen wiederum gezielt zur Stärkung der regionalen, bäuerlichen Landwirtschaft nutzen könnten. Bei solchen Flächen, die sich noch in Staatsbesitz befinden, gibt es also einigen Spielraum, den es zu nutzen gilt. Bei privat gehaltenen Flächen sind die Hürden ungleich höher, da der Grundsatz der Vertragsfreiheit nicht ohne weiteres eingeschränkt werden kann.

Das transatlantische Freihandelsabkommen ist ein Abkommen, welches die Erleichterung des An- und Verkaufs von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den Vereinigten Staaten zum Ziel hat. Ich verfolge die Verhandlungen sehr aufmerksam und kann Ihnen versichern, dass das Verhandlungsmandat kein gesondertes Kapitel zum Erwerb landwirtschaftlicher Nutzflächen vorsieht.

Die in dem zweiten von Ihnen beigefügten Link geäußerten Bedenken beziehen sich entsprechend auch vielmehr auf grundsätzliche mögliche Veränderungen in der europäischen Landwirtschaft, die mit einem solchen Freihandelsabkommen einher gehen könnten. Die geäußerten Bedenken (Stichworte sind hier „Genmais“ und „Chlorhühnchen“) teile ich uneingeschränkt. Ich darf Ihnen versichern, dass für mich europäische Verbraucherschutz- und Lebensmittelstandards durch Freihandelsabkommen keinesfalls angetastet werden dürfen. Entsprechend sorgfältig werde ich das Verhandlungsergebnis prüfen und nur dann zustimmen, wenn ich mir sicher bin, dass die hohen europäischen Standards nicht gefährdet sind.

Dass wir in vielen Mitgliedsländern der EU derzeit nach wie vor eine bäuerlich geprägte Landwirtschaft haben, liegt sicherlich auch an der großen Wertschätzung, die die Verbraucher qualitativ hochwertigen und regional hergestellten Lebensmitteln entgegenbringen. Die zugrunde liegenden Strukturen haben wir erst kürzlich mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gestärkt. Diese Erfolge dürfen wir auch künftig nicht aufs Spiel setzen. Für mich ist klar, dass die bäuerliche Landwirtschaft unser Leitmotiv sein muss und dafür werde ich mich auch weiterhin einsetzen.

In der Hoffnung, Ihnen hiermit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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