
(...) Da Sie als Bürger durch Ihre Steuern auch zur Finanzierung des Verwaltungsapparates beitragen, sind Sie berechtigt, jederzeit Auskunft über das Verwaltungshandeln zu bekommen. Das deutsche Informationsfreiheitsgesetz (IFG) legt fest, dass Jedermann, ohne Nachweis einer eigenen Betroffenheit, einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes hat. (...)