(...) Allerdings bedeutet dies nicht wie von Ihnen befürchtet einen Rückschritt hinter die im Grundgesetz festgeschriebene Garantie der Menschenwürde des Einzelnen, da der Vertrag von Lissabon keineswegs die bestehenden nationalen Verfassungsregeln ersetzt - diese behalten natürlich ihre Gültigkeit. Mit dem Vertrag von Lissabon werden von Seiten der EU vielmehr die Tätigkeiten der Mitgliedstaaten dort ergänzt, wo die einzelnen Länder alleine ihre Ziele nicht realisieren können. Außerdem sind auch nur die europäischen Institutionen und Agenturen daran gehalten, die in der Grundrechtecharta festgeschriebenen Rechte zu achten, wobei der Europäische Gerichtshof für die Einhaltung der Charta Sorge trägt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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