
(...) Vielmehr sollen die bestehenden europäischen Regelungen für die Struktur der Telekommunikationsnetze den neuen Anforderungen angepasst werden. Außerdem ist der Gesetzgebungsprozess noch nicht abgeschlossen, da sich bei den Abstimmungen in Zweiter Lesung im Europäischen Parlament eine Mehrheit dafür ausgesprochen hat, dass Internetsperren - außer es ist Gefahr im Verzug - nur durch eine vorherige richterliche Anordnung erlaubt werden können. Da die Mitgliedstaaten aber dieser Position voraussichtlich nicht zustimmen werden, werden die Beratungen wohl in ein Vermittlungsverfahren gehen, das erst Ende 2009 abgeschlossen werden kann. (...)