
(...) Diese Frage war lange umstritten, allerdings wurde in den Verhandlungen zwischen Rat, Europäischem Parlament und Kommission eine Einigung erzielt. Es wird im Rechtsrahmen unmissverständlich klar gestellt, dass Maßnahmen gegen Internetuser grundrechtskonform sein müssen. Zudem dürfen sie nur von einem unparteiischen Gremium getroffen werden. (...)