
(...) Ich verstehe daher Ihren Ärger und bedauere die Umstände wirklich sehr. In der Konvention der besagten Schule ist festgelegt, dass sie die Aufnahme von Schülern verweigern kann, wenn die spezifischen Bedürfnisse und Maßnahmen nicht gewährleistet werden können. Das wird in jedem Fall gesondert entschieden, weshalb ein generelles Vorgehen, wie Sie es fordern, gegen die mutmaßliche Benachteiligung von Mitarbeitern der Europäischen Institutionen, die ein Kind mit einer Behinderung haben, eher schwierig ist. (...)