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Markus Ferber
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Frage von Helmut P. •

Frage an Markus Ferber von Helmut P. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ferber,

der vorherigen Frage von Herrn Resch anschließend :
In den letzten Tagen wurde ein Urteil des Sozialgerichts Dortmund (Az: S19AS5107/13 ER) bekannt, in dem einer im Juli 2013 aus Spanien angereisten Familie ( Eltern + 4 Kinder), zumindest vorläufig , Hartz IV –Unterstützung in Höhe von 1.033 € monatlich zuerkannt wurde.
Außerdem gehe ich davon aus, dass ab dem Einreisedatum bereits Kindergeld fällig wurde.
Diese Familie ist auf „Gut Glück“ eingereist, ohne jemals einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachzugehen. Nach der an Herrn Resch gegebenen Antwort dürfte eine Unterstützung hier ja keinesfalls gerechtfertigt sein ! Das ist genau die Gefahr, die wir Bürger aus der grenzenlosen Globalität mit Zahlmeister Deutschland innerhalb der EU sehen. Die etablierten Parteien sollten aus dem Beispiel Schweiz lernen, die Befürchtungen der Bürger ernst zu nehmen und nicht in die rechtsgerichtete Ecke zu stellen. Die Familie aus Spanien ist zu bedauern, dass sie ihre Zukunft nicht in ihrem Heimatland sieht, aber Deutschland kann die Probleme dieser Welt nicht schultern ! Wie wollen Sie und Ihre Partei diesen Griff in unsere Sozialkassen unterbinden ?

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Pögl

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pögl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 11. Februar zur Debatte um das Thema Armutsmigration und die Rechtsprechung deutscher Sozialgerichte.

Wie Sie bereits meiner vorhergehenden Antwort entnehmen konnten, halte ich den europäischen Rechtsrahmen für eindeutig. Dass deutsche Sozialgerichte, diesen Rechtsrahmen beizeiten in ungewöhnlicher Weise auslegen, finde ich einerseits verwunderlich, andererseits bedauerlich.

Grundsätzlich bin ich der Ansicht, dass die Möglichkeit der Zuwanderung in die Sozialsysteme künftig eher erschwert als erleichtert werden muss. Wenn die deutsche Umsetzung des europäischen Rechtsrahmens derzeit dergestalt ausfällt, dass solch unterschiedliche Interpretationen möglich sind, muss die deutsche Sozialgesetzgebung so angepasst werden, dass sie den europäischen Rechtsrahmen vollständig ausschöpft. Die Verantwortung dafür hat jedoch der deutsche Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag.

In der Hoffnung Ihnen damit eine Hilfe gewesen zu sein, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Ihr
Markus Ferber, MdEP

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