in der Regel orientiert sich die Besoldungserhöhung an den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes. Da sich die Besoldungsregelung im Aufgabenbereich des Bundesministeriums der Verteidigung befindet, möchte ich Sie höflich bitten, sich mit Ihrer Frage entweder an das Verteidigungsministerium direkt oder an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zu wenden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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